und die Stadt Dresden reagiert! [Edit: ich wurde darauf hingewiesen, dass die Bilder schon fertig sind. Ich habe mich wohl vom Hype um die Veröffentlichung ablenken lassen. Die Kritik an der »Verfügung über das Wochenende« bleibt trotzdem stehen.] — Denn wenn Google kommt, will man sich als rechtschaffene Stadt auf keinen Fall blamieren. Da muss es ordentlich aussehen. Also erlässt man eine
Allgemeinverfügung zur Beseitigung/Unterlassung widerrechtlich angebrachter bzw. aufgestellter Werbeanlagen oder Werbeträger im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden.
Können Sie das in einem Zug fehlerfrei vorlesen, ohne dabei Luft zu holen? Dann bewerben Sie sich um einen Job in der sympathischen Straßen- und Tiefbaubürokratie der Landeshauptstadt Dresden.
Jedenfalls stand diese Allgemeinverfügung am 5. August im Amtsblatt und »gilt am 6. August 2010 als bekannt gegeben«, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt.
Der 6. August war ein Freitag. Und nun raten Sie mal, wann der Bürger mit dem Beseitigen und Unterlassen fertig sein sollte? Bis zum 9. August 2010, 10.00 Uhr. Das war der darauffolgende Montag. Sportlich, sportlich …
Die im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Dresden (einschließlich der durch die Stadt führenden Bundesfernstraßen) widerrechtlich angebrachten bzw. aufgestellten Werbeanlagen oder Werbeträger (z. B. Veranstaltungswerbung, Wahlwerbung, Hinweisschilder, Wegweiser für Firmen, Gewerbeausübungen u. a.) sind vom Eigentümer und/oder Verursacher bis zum 9. August 2010, 10.00 Uhr zu beseitigen.
Aber wenn man das nicht geschafft hat, dann gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt Dresden einzulegen.
Das ist übrigens die selbe Stadtverwaltung, die zur Förderung des Tourismus ein Luxushotel in bester Lage mit Bußgeld belegt hat, weil da ein roter Teppich vor der Tür lag. Später haben sie sich dann geschämt:
am Abend kroch das Rathaus unter eben jenen Roten Teppich und schickte den Straßenamtschef Reinhard Koettnitz vor, der ein Einsehen mit dem Hilton hatte: „Da ist die Satzung wohl etwas zu korrekt ausgelegt worden. Ich denke, wir finden mit dem Hotel eine Regelung, dass der Teppich bleiben kann.“
Aber diese Satzung gilt natürlich weiterhin und Sonderregelungen sind immer Kann-Bestimmungen. Mal ehrlich: wenn man das Bild im verlinkten Artikel sieht, dann weiß man: Google darf so etwas Verbotenes nicht zu sehen bekommen. Wenn das jemand findet!
Die Ausgaben des Dresdner Amtsblatts gibt es als PDF unter dresdner-amtsblatt.de — aber nicht mit direktem Link, wie es sonst im Internet meist üblich sein soll. Weit gefehlt!
Man darf sich das Amtsblatt 30-31/2010 in einem PHP-Formular aussuchen und man kann es nicht direkt verlinken. Wo kämen wir denn da hin, wenn das alle machen würden? [Edit: Das ist abhängig vom Browser und von der PDF-Anzeige.] Aber wozu gibt es Google? Hier findet man die betreffende Ausgabe ;-)
ich kanns :D
Gib zu: Du hast geübt! ;-)
Google hat die Bilder längst geschossen. Da ist aller Aktionismus viel zu spät.
Ja, ich habe es oben korrigiert. Und die durchgestrichene Version bleibt stehen, weil sie nun mal zum Artikel gehört hat.
Hallo,
also die Onlineausgabe des Dresdner Amtsblatts kann man sehr wohl speichern, verlinken etc… Einfach im Archiv die gewünschte Ausgabe aussuchen und dann oben den link der PDF-Datei kopieren und fertig.
Das Dresdner Amtsblatt ist das Verkündungsmedium, zu welchem die Stadt Dresden (und jede andere Gemeinde auch) verpflichtet ist. Sobald das Amtsblatt erscheint (donnerstags) gilt die Regelung offiziell als verkündet.
Desweiteren handelt es sich um eine nicht rechtsmäßige Handlung, welche theoretisch gar keine Frist brauch um abgestellt zu werden.
Das ganze mit Google Streat View in Verbindung zu bringen ist etwas sehr weit hergeholt, da, wie mein Vorredner bereits sagte, die Bilder der sächsischen Landeshauptstadt schon lange geschossen sind.
Wann die Verfügung offiziell als verkündet gilt, steht ja wörtlich in der Verfügung: am 06. August. Jeder weiß, dass man Fehler und Mängel kaum über Samstag/Sonntag abstellen kann, zumal noch Urlaubszeit war. Die Frist Freitag/Samstag/Sonntag ist sicher juristisch kaum anzuzweifeln, aber in der Praxis unangemessen kurz.