In Zettels Raum ist ein Artikel des Co-Autors Herr zur Suspendierung einer jungen Vikarin erschienen. Sie hatte einen muslimischen Mann geheiratet. Viele Kommentatoren scheinen ihm Recht zu geben. Grund genug für einige eigene Gedanken.
Wie hätten wir reagiert, wenn es ein junger Mann aus Israel gewesen wäre? Hätte es eine Rolle gespielt, ob er moderat oder orthodox oder überhaupt gläubig ist?
Wer darf so etwas eigentlich prüfen?
Wie hätten sie denn in dieser Landeskirche reagiert, wenn die Vikarin einen pro-forma-Christen geheiratet hätte, der seit Jahren keine Kirche mehr von innen gesehen hat, aber immer noch pünktlich Kirchensteuer zahlt? Oder einen internen Kirchenkritiker? Oder einen richtig scheinheiligen Heuchler vor dem Herrn?
In einem Bericht auf »evangelisch.de« wird der zuständige Vertreter der Landeskirche zitiert:
Hoesch wies darauf hin, dass der Ehepartner eines Pfarrers oder einer Pfarrerin laut württembergischen Kirchenrecht grundsätzlich evangelisch sein müsse, da die Notwendigkeit bestehe, dass der Partner den Dienst aktiv unterstütze. Erfahrungen mit einer Ausnahmereglung hätten gezeigt, dass „selbst bei hoher Reputation eines nichtchristlichen Ehepartners die Belastungen des Pfarramts nicht durchhaltbar waren“.
»Grundsätzlich« heißt in der Sprache der Juristen, dass es Ausnahmen gibt. Es gibt viele Konstellationen, in denen es funktionieren kann, obwohl es zum ersten Mal ausprobiert wird. Es gibt auch Konstellationen, in denen es völlig schief läuft, obwohl vielleicht sogar beide Eheleute aus einer Pfarrersfamilie kommen.
Ich denke es sollte von der Gemeinde abhängig gemacht werden, in der sich die spätere Pfarrerin um eine Pfarrstelle bewirbt. Wenn sie die Gemeinde überzeugen kann — warum sollte sie keine gute Pfarrerin werden können?