Eine Meldung vom 1. April 2020: Das Zentrale Büro gegen Altersdiskriminierung unterstützt Hausmeister Heinz X. (45) bei seiner Musterklage gegen Dresdner Jugendklubs und Diskotheken. Heinz X.:
»Ich bin ein Mann in den besten Jahren. Die Sicherheitsdienste haben mich wiederholt nicht eingelassen. Mit dieser Diskriminierung aufgrund meines Alters muss endlich Schluss sein! Ich kann doch nichts für mein Alter!«
Im Zentralen Büro gegen Altersdiskriminierung wurde nach dem Anruf von Heinz X. der Rotkäppchen-Sekt entkorkt. Man hatte lange nach einem neuen Betätigungsgeldfeld gesucht, denn die Altersdiskriminierung im Beruf war in den letzten Jahren stetig zurückgegangen: Qualifizierte ältere Mitarbeiter waren gefragt wie nie zuvor. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz musste sich doch noch auf irgendeinem anderen Gebiet gewinnbringend anwenden lassen …
Also zeigten sie Heinz X. an Beispielen in leicht verständlicher Sprache, wie heute die besonders schweren Fälle von Altersdiskriminierung aussehen:
Diskriminiert werden Menschen wegen ihres Aussehens. Zum Beispiel: Ein Mann kommt nicht in die Disko hinein, weil er zu alt aussieht.
Diskriminiert werden Menschen wegen ihres Alters. Zum Beispiel: Ein Mann tanzt in der Disko ganz allein, weil er sich so bewegt wie in seiner Jugend in den Achtzigern.
Diese Beispiele in einfacher Sprache waren notwendig, denn die Pioniere des Antidiskriminierungsgewerbes hatten sich in den letzten Jahren eine ganz eigene Sprache geschaffen:
Die Begriffe »jung« und »alt« verwenden wir nur in Anführungszeichen, um zu verdeutlichen, dass es sich um fragwürdige Konstruktionen handelt. Jung ist lediglich eine Selbst- oder Fremdzuschreibung der Mehrheit in der Diskothek.
Auf der einen Seite ist Jung in den Diskotheken die machtvolle und dominante Identität. Auf der anderen Seite steht Alt für alle Menschen, die wegen ihres Aussehens, ihrer Sprechweise oder ihrer Kleidung als »nicht jung« wahrgenommen werden und Altersdiskriminierungserfahrungen machen. Die Begriffe »jung« und »alt« lehnen sich also an eine altersdiskriminierende mehrheitsjunge Bezeichnungspraxis an. Das können wir nicht länger hinnehmen.
Natürlich musste der Begriff »ältere Menschen« unbedingt vermieden werden. Er wurde durch P.O.A.C.A. ersetzt: »Person of a certain Age«.
Man verwendete dort nämlich auch gern Blähwörter, die möglichst wie Englisch aussehen sollten. So wurde der Test als »Testing« bezeichnet und bei jedem »Testing« wurde ein »Testingprotokoll« angefertigt …
Das Zentrale Büro gegen Altersdiskriminierung führte nach der Beschwerde mehrere »Testings« durch, um die Altersdiskriminierung zweifelsfrei nachweisen zu können. Heinz X. (45) und sein Neffe Robert G. (22), beide schlank und sehr sportlich, verkleideten sich mit Schuhen, Jeans, Sonnenbrillen, Gel und Parfümwolken eines italienischen Markenherstellers. Dann standen sie am Eingang des Club U24.
Was sie dort erlebten, empört die Chefin des Zentralen Büros gegen Altersdiskriminierung noch heute. Barbara H. (Alter: undefinierbar) liest mit bebender Stimme und bebendem Kinn aus dem »Testingprotokoll« vor:
Schon auf der Treppe schüttelt ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes den Kopf. Er bedeutet Heinz X: »Du kommst hier nicht rein.« – »Warum nicht?« – »Wir haben schon genug ältere Mitbürger drin.«
Sein Neffe Robert G. fragte: »Komme ich auch nicht rein«? Er wurde kommentarlos durchgewunken. Auf Nachfrage erklärte der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes: »30 ältere Mitbürger können rein, mehr geht leider nicht.«
Heinz X. hakte nach: »Auch 31 nicht?« — »Nein. Wir hatten schon mehrfach das Problem, dass dann die meisten jungen Leute gegangen sind. Jetzt haben wir unsere älteren Stammgäste.«
Heinz X. blieb hartnäckig: »Wie kann ich denn hier reinkommen und Stammgast werden?« — »Du kannst zeitiger kommen und hoffen, dass noch nicht mehr als 30 ältere Mitbürger drin sind.«
Das »Zentrale Büro gegen Altersdiskriminierung« sieht in dieser Reaktion eine eindeutige Verletzung der Menschenrechte des Heinz X. Dazu Barbara H.:
»Altersdiskriminierende Zurückweisungen dürfen wir nicht hinnehmen. Sie sind menschenrechtlich inakzeptabel und verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. In den Zentralen Büros gegen Altersdiskriminierung beschweren sich bundesweit mindestens 15 Männer pro Jahr über eine altersdiskriminierende Behandlung vor der Diskothek.
Doch darüber liegt noch die Spitze des Eisbergs! Die Dunkelziffer ist tiefschwarz!! Der Quantensprung ist unübersehbar!!! Jetzt muss der Staat endlich eingreifen!1!!
Wir bestehen darauf: Das Recht auf Gleichbehandlung wiegt ungleich schwerer als das Hausrecht. Vom Alter eines Gastes auf das mögliche Verhalten anderer Gäste zu schließen, ist ein altersdiskriminierender Generalverdacht.
Wenn die jungen Leute wirklich davongelaufen sein sollten, dann werden wir Mittel und Wege finden, das zu unterbinden.
Gegen den Namen des Clubs läuft übrigens schon eine Klage. Club U24 ist für uns völlig inakzeptabel. Das Recht auf Gleichbehandlung wiegt ungleich schwerer als das Recht auf die freie Wahl des Clubnamens. Und als nächstes werden wir bundesweit jeden Veranstalter einer Ü30-Party verklagen. Einfach aus Prinzip: Kein U und kein Ü.«
Nachdem das Zentrale Büro gegen Altersdiskriminierung den Fall der Presse übergeben hatte, gab der Clubeigentümer Wolfgang W. schließlich nach: Heinz X. und Barbara H. durften für einen Abend in den Club U24. Was dann geschah, macht Hausmeister Heinz X. heute noch wütend:
»Nun war ich endlich im U24, aber niemand wollte mit mir tanzen.«
Er holte sein altes Nokia aus der Tasche und gab das verabredete Zeichen. Eine Aktivistengruppe der »Jungen Freunde des Zentralen Büros gegen Altersdiskriminierung« besetzte das U24 und legte den Hauptschalter um. Die Musik verstummte. Die Gruppe rollte ein Transparent aus. Alle Ausgänge wurden versperrt. Barbara H. und die Sozialpädagogin Traudel W.-S. initiierten einen spontanen Workshop mit den Jugendlichen. Zuerst sollten sich Mandy und Nicole vor der Gruppe rechtfertigen. Mandy (18):
Der hat sich doch bewegt wie früher in den Achtzigern. Die Hände über dem Kopf! Und gebalzt hat der! Und mit dem Prosecco wollte er auch nicht anstoßen. Nö. Ich suche mir meine Tanzpartner immer noch selbst aus.
Partylöwe Wolfgang W. konnte sich ein Grinsen nicht verkneifen.
Die Aktivisten hielten eine zweistündige Vollversammlung ab und beschlossen eine Blockade des Clubs. Mandy S. und Wolfgang W. wurde ein Angebot gemacht, das sie nicht ausschlagen konnten: Ein vierwöchiger Vollzeitkurs im zentralen Umerziehungslager »Sozialistische Internationale«. Dort würden sich vom Staat bezahlte »Antidiskriminierungspädagog_innen« mit ihnen befassen …
Wolfgang W. wollte sich bis zum Ende des Kurses nicht ausreden lassen, dass er selbst bestimmen könne, wen er in seinen Laden einlässt. Er weigerte sich auch, alle Mitarbeiter zu einer obligatorischen Schulung beim »Zentralen Büro gegen Altersdiskriminierung« zu schicken. Die Ordnungsstrafe von 1.000 Euro pro Abend führte schon nach wenigen Wochen zur Pleite des U24. Heinz X. betrank sich vor dem geschlossenen Tor des Clubs.
Mandy und Nicole hatten es anfangs besser. Sie gingen seitdem nie wieder ohne ein Kärtchen aus, von dem sie im Ernstfall laut und langsam ablasen:
Es tut mir sehr leid, aber Ihr Dresscode entspricht nicht meinen Vorstellungen. Und außerdem muss ich gar nichts begründen.
Aber dann ließ das Zentrale Büro gegen Altersdiskriminierung auch diese Antwort juristisch überprüfen …
Ein wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist eine Satire. Ein Zentrales Büro gegen Altersdiskriminierung in Diskotheken hat es nie gegeben und wird es hoffentlich nie geben. Aber es gibt heute Gesetze, die solche Büros möglich machen.
Ähnlichkeiten mit Ereignissen, Entwicklungen und »Testings« aus der Gegenwart sind allerdings nicht auszuschließen. Der Autor ist nicht für diese Ähnlichkeiten verantwortlich.
Das Zusammenleben von Menschen lässt sich mit Vernunft und Augenmaß regeln. Niemandem sollte aufgezwungen werden, mit wem er zusammen tanzt, feiert oder ein Bier trinkt. Nicht im Jahr 2012 und auch nicht im Jahr 2020.
In meiner Jugendzeit in den 80er Jahren in der DDR gab es ja nun wirklich eine stark ausgebaute Staatsbürokratie. Aber man wäre nie auf die unsinnige Idee gekommen, dass man sich bei einem »Antidiskriminierungsbüro« beschweren könnte, weil man in eine Diskothek nicht eingelassen wurde.
Wenn heute in eine Nobeldiskothek vorzugsweise junge Promis und Reiche hineinkommen, dann bleiben mehr als 99% der Bevölkerung draußen. Wie tief müsste man denn sinken, sich ausgerechnet beim Staat darüber zu beschweren, dass der Türsteher gesagt hat: »Du kommst hier nicht rein«? Eine diskriminierende Wirkung kann man ja dabei immer unterstellen. Ich würde mir jedenfalls einen Laden suchen, in den ich hineinpasse und der mit mir ein Geschäft machen will.
Weder im Jahr 2012 noch im Jahr 2020 brauchen wir stetig wachsende bürokratische Einrichtungen, die das Recht auf eine Teilnahme an privaten Veranstaltungen durchsetzen oder die uns darüber belehren, wie wir zu denken haben. Jedes Problem kann unter den Beteiligten kooperativ gelöst werden.
Für jede Nachfrage von Menschen mit einer entsprechenden Kaufkraft (und einem entsprechenden Benehmen) wird sich ein Angebot finden — Veranstaltungen wie Ü30 und Ü40 sind z.B. die Antwort auf einen solchen Bedarf. Gleichermaßen wird unkooperatives Verhalten eines Anbieters durch sinkende Nachfrage bestraft werden … aber all das können Anbieter und Nachfrager unter sich ausmachen.