Ein neuer Weg? Ein alter Weg? Auf jeden Fall: Der falsche Weg.

30. April 2012

Bisher gibt es zwei Arten von Software: Bei der kommerziellen Software ist der Quellcode unter Verschluss. Bei der OpenSource-Software ist der Quellcode frei. Beide Arten von Software existieren nebeneinander, für beide gibt es interessante Anwendungsfelder.

Die Piratenpartei neigt naturgemäß eher der OpenSource-Seite zu. OpenSource bedeutet: Der Quellcode wird freiwillig in genossenschaftlicher Form erstellt und kann weltweit von jedem Interessierten heruntergeladen werden.

Die Piratenpartei fordert nun, dass die kommerziellen Anbieter von Software ihre fertigen Produkte und ihren Quellcode nicht mehr schützen dürfen: Ist der Kopierschutz außer Kraft und der Quellcode vergesellschaftet, dann kann jeder kostenlos sein »eigenes« Photoshop, Excel oder AutoCAD haben.


Ich fasse dieses Prinzip in einen Satz zusammen. Die Position der Piraten läuft auf Folgendes hinaus:

Die Nutzung der Informationstechnologie beruht auf dem gesellschaftlichen Eigentum an der Software in zwei Formen: der vergesellschafteten Software und der genossenschaftlich erstellten Software.

Dieser Satz kommt mir merkwürdig bekannt vor. In der DDR galt ein ähnlicher Satz für alle Produktionsmittel:

Der Sozialismus beruht auf dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln in seinen beiden Formen, dem gesellschaftlichen Volkseigentum und dem genossenschaftlichen Gemeineigentum.

Er stammt aus dem Programm der SED von 1976.


OpenSource ist ein sehr sympathisches Prinzip, weil es auf Freiheit und Freiwilligkeit beruht. OpenSource-Software steht im Wettbewerb mit kommerziellen Produkten auf einigen Feldern sehr gut da. Aber es gibt für sehr viele Anwendungsgebiete keine OpenSource-Software auf dem aktuellen Stand der Technik: ein OpenSource-Ersatz für Photoshop, AutoCAD oder SPSS ist wirklich nirgends in Sicht.

Es wäre natürlich schön, wenn es als Ergänzung des erträumten bedingungslosen Grundeinkommens schon bald eine bedingungslose Nutzung der besten Software und der besten Computerspiele geben könnte. Die Piratenpartei löst das Problem auf ihre Weise:

Jeder Urheber soll selbst entscheiden, ob er sein Werk ins Internet stellt oder es nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich macht. Veröffentlicht er es allerdings, dann soll jeder das Recht haben, es für nichtkommerzielle Zwecke zu nutzen und weiterzuverbreiten.

Im Klartext: Wenn ein Urheber eine Software [oder einen Film oder eine CD] auf den Markt bringt, soll jede Person das Recht haben, dieses Werk für »nichtkommerzielle Zwecke« zu nutzen. Aber eine saubere Grenze zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung kann bei Software niemand ziehen.

Die Position der Piratenpartei ist keine ausgleichende Position, sondern sie ist einseitig gegen die Hersteller von Software gerichtet. Man kann solche Positionen zum Gesetz machen. Man wird dann eine Weile von der Substanz leben, die unter dem Schutz des bisher geltenden Rechts entstanden ist.

Doch wenn ich an das Aufzehren der Substanz denke, dann kommt mir sofort wieder die DDR in den Sinn. Viele ursprünglich private Unternehmen wurden so stark behindert, dass ihre Eigentümer aufgeben mussten, andere wurden gleich zwangsweise vergesellschaftet. Eine Weile produzierten die Betriebe natürlich noch weiter. Aber dann war früher oder später alles verschlissen und es war keine Innovation mehr möglich.

Die Software ist nur der Anfang: Wer die Positionen der Piraten konsequent zu Ende denkt, kommt unweigerlich im Sozialismus oder im Kommunismus an. Ein eindeutiges Bekenntnis zur Marktwirtschaft habe ich von den Piraten noch nie gehört. Das Ende der »Visionen« vom Sozialismus und Kommunismus ist bekannt. Ich möchte es kein zweites Mal erleben.


Eine Ergänzung aus aktuellem Anlass: Genau vor 40 Jahren wurden in der DDR viele kleine und mittelständische Unternehmen enteignet. Die Dresdner Neuesten Nachrichten berichten heute auf Seite 3 über diese Aktion. Bereits kurz danach kam die Einsicht:

Das Fazit der Großaktion von 1972 fiel ernüchternd aus. Ein Dresdner Funktionär stellte fest: „Wir haben für den volkseigenen Sektor zwar 10 Prozent Produktionsvolumen gewonnen, dafür aber 35 Prozent Ideen und Initiativen eingebüßt.“

Wenn man allen privaten Software-Anbietern die Geschäftsgrundlage entziehen würde, dann würde ein ehrliches Fazit genauso ausfallen. Wir brauchen den Wettbewerb zwischen OpenSource und kommerzieller Software, wir brauchen die Ideen und wir brauchen die Innovation. Wenn die Piraten politische Innovation bieten, werde ich es respektieren. Ihre Vorstellungen von der Vergesellschaftung aller immateriellen Güter sind aber weder originell noch innovativ.


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Blätter, Blüten und Licht …

30. April 2012

Frisches Buchenblatt …


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Fortsetzung folgt

28. April 2012

SED (1968):
Was des Volkes Hände schaffen,
ist des Volkes Eigen.

Piraten (2012):
Was Hände schaffen,
ist aller Eigen.



Und wer zahlt wirklich für den Rabatt in Pillnitz?

25. April 2012

Einen wirklich faulen Kompromiss erkennt man daran, dass er einer Erklärung bedarf. Der Rabatt für den Eintritt in den Schlosspark Pillnitz ist in dieser Hinsicht ein wahres Prachtstück.

Die beiden Dresdner Zeitungen »DNN« und »SZ« sind nun endlich ihrer Verantwortung nachgekommen und haben zumindest damit begonnen, nach den wahren Zusammenhängen zu fragen. Als Leser erfahre ich heute morgen:

Der Freistaat Sachsen kassiert in Pillnitz nur noch die Hälfte des Preises, wenn der Besucher entweder Stammkunde der DVB oder der DREWAG ist. Der Freistaat verzichtet also bei diesen Gästen auf 50% der Einnahmen, aber er diskriminiert die Autofahrer, die Kunden anderer Energieversorger und die Touristen. So weit, so schlecht.


Aber woher kommen dann die Einnahmen für den Schlosspark?

Die beiden städtischen Unternehmen DVB und DREWAG werden dem Freistaat diese Einnahmenverluste nicht ausgleichen. Stattdessen wird heute in den »Dresdner Neuesten Nachrichten« angegeben: »Als Ausgleich für den gewährten Nachlass bei Drewag und DVB-Stammkunden erhalten die Staatlichen Schlösser und Gärten den Angaben zufolge von den Unternehmen Werbeleistungen.« DVB und DREWAG bestätigen: Es gäbe »keine finanziellen Transaktionen«.


Gibt es Werbung ohne finanzielle Transaktionen?

Schauen wir uns diese Seite des faulen Kompromisses genauer an. Die DVB hat eine begrenzte Anzahl an Werbeflächen zur Verfügung. Sie kann diese Werbeflächen entweder vermarkten oder kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn sie die Werbeflächen kostenlos zur Verfügung stellt, verzichtet sie auf Einnahmen. Zusätzliche Werbeflächen können nur durch Investitionen geschaffen werden. Werden sie kostenlos bereitgestellt, bringt die Investition keinen Ertrag.

Ob die Werbung nun kostenpflichtig oder kostenlos abgegeben wird: In jedem Fall müssen die Medien für die Werbung erstellt werden. Das Bekleben einer Straßenbahn mit Folie, das Drucken von Printprodukten oder das Erstellen eines Werbespots sind Leistungen, die niemals kostenlos erbracht werden können. Entweder bezahlt dafür die DVB oder die Verwaltung der freistaatlichen Schlösser.

Für die DREWAG gilt sinngemäß dasselbe. Man kommt zu dem Schluss: Dieser faule Kompromiss kostet immer unser Geld als Steuerzahler, als Straßenbahnfahrgast oder als Stromkunde — auch wenn er verfälschend als »Kooperation« bezeichnet wird. Es gibt in Wirtschaft und Politik nichts Kostenloses.


Man muss doch aber den Effekt dieser Kooperation berücksichtigen?

Jetzt könnte ein ganz schlauer Mensch kommen und einwenden: Aber was passiert, wenn sich die Anzahl der Besucher in Pillnitz verdoppelt, wenn die DREWAG dadurch Kunden zurückgewinnt und wenn die DVB dadurch mehr zahlende Fahrgäste haben? Dann wäre es doch kein fauler Kompromiss mehr!

Doch. Es bleibt ein fauler Kompromiss. Denn jeder Bürger kann jeden Euro nur einmal ausgeben. Und auch die beteiligten Unternehmen können jeden Euro nur einmal ausgeben.

Die Kosten dieser Maßnahme werden natürlich Auswirkungen auf die Bilanzen der beteiligten Unternehmen haben: Einnahmeverluste bei der Werbung und/oder Kosten für die Erstellung der Werbemedien und/oder andere »Kooperationskosten«.

Folglich wird es Auswirkungen auf die Energiekosten, auf die Kosten der Straßenbahn-Tickets, auf die Subventionen für die Verkehrsbetriebe und/oder auf die Höhe des Eintrittsgeldes in Pillnitz geben.

All dieses Geld würden die Bürger und Unternehmen sonst für andere Waren oder Dienstleistungen ausgeben, die nun nicht mehr nachgefragt werden. Es kann also niemals eine zusätzliche Leistung »geschaffen« werden, sondern es wird auf andere Leistungen verzichtet. Die Ökonomie lässt sich nicht austricksen ;-)


Können die Rabatte rückwirkend geltend gemacht werden?

Ein besonderes Bonbon habe ich mir für den Schluss aufgehoben. Mir wurde soeben mitgeteilt:

Laut Abstimmung mit »Schlösser und Gärten« können Sie den Rabatt für eine bereits gekaufte Jahreskarte nachträglich geltend machen.

Das ist ja nun der Gipfel: Man kann eine bereits getroffene Kaufentscheidung zu 50% rückgängig machen. Und mit der Jahreskarte kann ich dafür sogar »kostenlos« einmal nach Pillnitz und wieder zurück fahren. Nur gut, dass in Pillnitz bis zum Sonntag augenscheinlich weniger als 2.000 Jahreskarten verkauft worden sind: Ich habe die Nummern 1671 und 1672 …


Ergänzung (1): Wie kann man das Thema politisch ausschlachten?

Es gibt eine interessante Seite der Parkeintritt-Gegner mit vielen Links zu Medien-Meldungen zum Thema Pillnitz. Die jüngsten Meldungen stehen immer ganz unten.

Dort habe ich gerade einen Bericht der »Sächsischen Zeitung« gefunden, in dem zuerst die FDP lächerlich gemacht wird, um dann über Pillnitz berichten zu können. Das ist ja inzwischen eine regelrechte Kampagne. Die FDP ist zwar der Absteiger der Saison, aber Nachtreten gilt im Fußball traditionell immer noch als grobes Foulspiel.

Nun hat Herr Zastrow — wie so oft — zuerst gepoltert und dann nachgedacht. Und manch andere Wortmeldung war wohl etwas differenzierter. Aber die Art und Weise, in der die SPD-nahe »Sächsische Zeitung« die Sache ausschlachtet, finde ich trotzdem befremdlich. Fette Überschrift und Unterzeile:

FDP missversteht den Rabatt für Parkeintritt in Pillnitz

Holger Zastrow glaubt, dass städtische Unternehmen die Karten subventionieren, was nicht stimmt. Stattdessen sind Drewag-Kundenkarten gefragt wie nie zuvor.

Was soll dieser Unsinn? Differenziert und ökonomisch betrachtet hat Herr Zastrow nicht unrecht.



Und wer zahlt?

24. April 2012

Die Pressemitteilung der Stadt Dresden und ihrer Oberbürgermeisterin ist eine Freude für viele Dresdner — sofern sie sich noch keine Jahreskarte für den Schlosspark Pillnitz gekauft haben, wie ich am Sonntag ;-)

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Jahreskarte vom 22.04.2012 …


Für Stammkunden der DREWAG und der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) halbiert sich der Preis einer Jahreskarte für den Besuch des Pillnitzer Schlossparks. Unter dem Titel „Gartenfreund für ein Jahr“ kostet die spezielle Dauerkarte dann lediglich 4,00 statt der sonst fälligen 8,00 Euro. Diese Vergünstigung gilt für alle, die beim Kauf eine DREWAG-Kundenkarte oder eine Abo-Monatskarte bzw. Jahreskarte der DVB vorlegen.


Ich kann mir keinen fauleren Kompromiss vorstellen: Die Oberbürgermeisterin hat laut Zeitungsmeldungen dafür gesorgt, dass dieser Rabatt zustandekommt. Aber niemand schreibt, wer denn eigentlich die Kosten trägt. Die DNN formulieren es so:

Ab sofort bieten Dresdner Verkehrsbetriebe und Drewag ihren Kunden die Pillnitzer Jahreskarte „Gartenfreund für ein Jahr“ zum halben Preis an. Inhaber von Abo-Monatskarten, Jobtickets oder Jahreskarten der Verkehrsbetriebe (derzeit etwa 80000 Personen) sowie Besitzer der Drewag-Kundenkarte (bisher rund 67000) zahlen jetzt vier, anstatt normalerweise acht Euro. Dieses Sonderangebot speziell für die Dresdner hat Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) auf den Weg gebracht.


Interessant: Die Stadt schreibt, dass man den Rabatt einfach bei Vorlage der Jahreskarte oder Kundenkarte erhält. Damit kann ja eigentlich keine Registrierung verbunden sein. Die Zeitung schreibt, dass die beiden städtischen Unternehmen den Rabatt anbieten. Aber wer trägt denn nun wirklich die Kosten für den Rabatt?

  • Verzichtet der Freistaat auf die Hälfte des Eintrittspreises?
  • Zahlen die hochsubventionierten Dresdner Verkehrsbetriebe?
  • Wird die DREWAG die Kosten auf unsere Wassergebühren oder Stromrechnungen aufschlagen?

TANSTAAFL (Nichts ist umsonst). Um eine Sache zu bekommen, die wir mögen, müssen wir üblicherweise eine andere Sache aufgeben, die wir mögen. Entscheidungen zu treffen bedeutet, Ziele gegeneinander abzuwägen (N. Gregory Mankiw).


Bei den Dresdner Verkehrsbetrieben findet man keine Antwort:

Wir freuen uns außerordentlich, dass es der Oberbürgermeisterin gelungen ist, diesen Rabatt für DVB- und DREWAG-Kunden zu vereinbaren und damit den Beginn einer Partnerschaft zwischen den Stadtunternehmen und den Staatlichen Schlössern und Gärten zu begründen.

Wenn sie sich so außerordentlich freuen, dann zahlen sie wohl nicht? Auf der DREWAG-Website ist die Meldung bis jetzt noch gar nicht angekommen. Und in der Zeitung steht auch nichts Eindeutiges. Warum fragt niemand nach?


Noch einige Ergänzungen. Die Oberbürgermeisterin wurde gestern folgendermaßen zitiert:

„Ich bin sehr dankbar, dass die städtischen Unternehmen jetzt ihren Kunden eine so preiswerte Lösung anbieten können“, sagte sie gestern Abend. Das Angebot sei auch „ein Signal an den Freistaat, dass die Stadt Dresden nach Lösungen sucht.“

Die DREWAG macht es sich ganz einfach. Sie mischt die Pressemitteilung der Stadt mit etwas Eigenwerbung für ihre Kundenkarte.

Fassen wir zusammen: Der Chef der DVB freut sich außerordentlich, dass es der Oberbürgermeisterin gelungen ist, diesen Rabatt zu vereinbaren. Die DREWAG erklärt uns den Rabatt als Vorteil ihrer Kundenkarte. Die Oberbürgermeisterin ist sehr dankbar, dass DVB und DREWAG diesen Rabatt anbieten. Aber niemand sagt uns, wer dafür zahlt. Sind wir kleine Kinder, denen man die Wahrheit nicht zumuten kann?



Zwei Meldungen zu unserem Geld

20. April 2012

Am 16.04.2012 schrieb die Frankfurter Allgemeine unter dem Titel Doppelschlag aufs Online-Konto

Ein Computervirus macht den von den Banken versprochenen Sicherheitsgewinn durch neue Verfahren für Online-Überweisungen zunichte. In Spanien wurden mit seiner Hilfe schon drei Millionen Euro erbeutet.

Die Dresdner Neuesten Nachrichten berichten zwei Tage später über unsere regionale Ostsächsische Sparkasse.

Von den immerhin rund 600000 Sparkassenkunden nutzen Hoof zufolge inzwischen rund 180000 das online-Banking. Nicht nur bei diesem Service schreibe sein Geldinstitut das Thema Sicherheit groß: Ab Herbst werde die OSD auch alle EC-Karten austauschen. Die neuen haben einen so genannten NFC-Chip, der für „kontaktloses Bezahlen“ vorbereitet ist, bei dem der Rechnungsbetrag im Geschäft ohne Bezahlvorgang direkt über die Karte abgebucht werden kann.

Im Grunde besteht der ganze Artikel nur aus einer Wiedergabe der Aussagen des Vorstandsvorsitzenden. Das Thema Sicherheit wird überhaupt nicht hinterfragt. Dabei könnten sich die Redakteure durch einfaches Zeitunglesen oder auf den Seiten des Heise-Verlags informieren.

Auch über den NFC-Chip hat der Journalist der DNN keine Hintergrundinformation recherchiert: Es handelt sich um eine Art Vorauszahlungs-Modell, bei dem man den Chip »aufladen« muss. Der Betrag wird also nicht über die Karte abgebucht, sondern von einem vorher aufgeladenen Guthaben abgezogen. Und natürlich ist das ein Bezahlvorgang. Er ist nur einfacher gestaltet.

Einige werden sich allerdings erinnern: Das Prinzip gab es schon mal (allerdings nicht kontaktlos). Man nennt es »Geldkarte« und es ist bis heute kein wirklich großer Erfolg geworden.



Beklemmend

16. April 2012

In der Printausgabe der F.A.S. las ich am Sonntag diesen Artikel über den Niedergang der großen Buchhandelsketten. Ich fragte mich bei fast jeder Zeile: Haben sie diesen Artikel in Dresden geschrieben? Beide Buchhandelsketten verkleinern die Verkaufsfläche ihrer größten Filiale. Und die Beschreibung der »Bereicherung der Warenangebots« trifft auch ins Schwarze.

Bis zur Schließung der obersten Etage war ich noch öfter in der IT-Abteilung im »Haus des Buches« und ich bin eigentlich fast immer mit einem interessanten Fachbuch wieder herausgegangen. Aber jetzt sind die IT-Fachbücher lieblos in ein paar Regale im toten Winkel gepackt. Ich habe schon vergessen, in welcher Etage — ich will da gar nicht wieder hin.

Nun könnte man denken, dass sie wenigstens den Trend zum elektronischen Buch erkannt haben oder dass sie sich auf bestimmte Dinge spezialisieren. Aber dann sieht man dieses Lesegerät und denkt: Nein, tut mir leid — das geht wirklich nicht. Und die Spezialisierung »weg vom Buch, hin zum Krimskrams« finde ich auch nicht gelungen. Dann kann man ja gleich die Ladengeschäfte von »Douglas« und »Thalia« zusammenfassen …



Eine Wortmeldung zum Abgeordneten-Maulkorb

15. April 2012

Der Kollege Rayson hat am Ende der Woche auf eine Meldung verwiesen, die in den Osterferien fast untergegangen ist:

Bisher stand Bundestags-Abgeordneten mit einer eigenständigen Meinung die Möglichkeit offen, diese Meinung in einem kurzen Redebeitrag zu begründen. Dieses Recht soll nun wegfallen.

Dabei ist es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wenn der direkt gewählte Abgeordnete meines Dresdner Wahlkreises anderer Meinung ist als sein Fraktionsvorsitzender Volker Kauder, dann soll er das auch im Bundestag sagen dürfen! Dafür repräsentiert er ja diesen Wahlkreis.

Im Bundestag gibt es einen Ausschuss, der für die Festlegung der Regeln im Parlament zuständig ist. Dieser Ausschuss hat mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, das Rederecht der Abgeordneten einzuschränken. Das geschah maßgeblich auf Betreiben eben dieses CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder:

Wenn alle reden, die eine von der Fraktion abweichende Meinung haben, dann bricht das System zusammen.

Merkwürdigerweise ist das System in all den Jahrzehnten, in denen diese Regelung gegolten hat, kein einziges Mal zusammengebrochen. Selbst in der wichtigen Debatte um die Euro-Rettung haben gerade einmal zwei(!) Abgeordnete in jeweils fünf Minuten ihre von der Fraktion abweichende Meinung dargelegt.

Eine Kommentatorin fragt in ihrem Kommentar zu Raysons Artikel:

Warum erzeugt das bisher so wenig öffentlichen Unmut? Für mich ist das der Tropfen bei dem der Stein verdampft.

Dieser Artikel ist ein kleines Stück öffentlicher Unmut. In diesem Fall passt wirklich der Slogan »Empört Euch!«. Denn wozu sollte ich einen Abgeordneten direkt wählen, wenn der dann im Bundestag nicht mal fünf Minuten lang seine eigene Meinung sagen darf?



Eine Wortmeldung zum bedingungslosen Grundeinkommen

15. April 2012

Im Blog der Kaltmamsell habe ich einen Verweis auf die Seite der Publizistin Antje Schrupp gefunden, die eine Befürworterin des bedingungslosen Grundeinkommens ist. Einerseits denkt sie sehr differenziert über die Auswirkungen des bedingungslosen Grundeinkommens auf die Pflege und artverwandte Tätigkeiten nach:

Mein Frust geht – mal wieder – um die Frage, wie die Care- und Fürsorgearbeit in dem Projekt unterkommt.

Andererseits bezeichnet sie Kritiker dieses Prinzips auch mal via Twitter als »hirnamputierte Vollhonks«. Ich habe auf ihrem Blog einige Zeilen zu diesem Thema hinterlassen, die ich hier dokumentiere. Ich hoffe, dass ich nach diesem Kommentar nicht als »hirnamputierter Vollhonk« eingeordnet werde ;-)


Rechte und Pflichten müssen immer im Gleichgewicht stehen. Wer dieses Prinzip nicht beachtet, konstruiert sich ein soziales perpetuum mobile.

Nach dieser Diskussion sehe ich mich in meiner Überzeugung bestätigt, dass dem Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen eine Arbeitspflicht gegenüberstehen muss. Anderenfalls gäbe es zwar genügend Geld, aber zu wenig Leistung, um die Gesellschaft am Laufen zu halten.

Einige Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens meinen, dass sich nach dessen Einführung genügend Menschen moralisch zur Arbeit verpflichtet sehen würden.

Ich schließe mich dieser Meinung nicht an. Und selbst wenn sich eine bestimmte Menge von Menschen dazu bereit fände: Es wäre sozial zutiefst ungerecht, wenn einige aufgrund ihrer moralischen Einsicht arbeiten würden, während sich andere einfach nur absichern lassen.

Die Arbeitspflicht lässt sich prinzipiell in einem repressiven oder in einem genossenschaftlichen System durchsetzen.

Mit einem repressiven System wären wir wieder auf der Stufe der Zwangskollektivierung in Russland oder in der DDR angelangt. Nur stünde auf den Bannern der Kommissare nicht mehr der Sozialismus, sondern das bedingungslose Grundeinkommen.

Ein genossenschaftliches System würde auf Freiwilligkeit basieren. Ich halte die freiwillige Kollektivierung in einer Genossenschaft oder in einem Kibbuz für eine sehr gute Idee. Glaubt man aber z.B. den Beiträgen der Bloggerin Lila aus Israel, die lange Zeit aus einem Kibbuz bloggte, lösen sich die Kibbuzim eher auf, als dass sich neue bilden. Auch in Deutschland findet diese Idee wohl nicht allzu viele Anhänger.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann es meiner Meinung nach nur dann geben, wenn sich die Menschen auf lokaler Ebene freiwillig in genossenschaftlichen Strukturen zusammenschließen und wenn diese Strukturen immer mehr Bedeutung gewinnen. In einer genossenschaftlichen Struktur ist jede Person dadurch sozial abgesichert, dass jede Person freiwillig Pflichten übernimmt.

Das wäre der Ansatz einer Graswurzelbewegung: die Idee würde von unten nach oben wachsen (bottom-up). Eine Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens von oben herab (top-down) wird nach dem Verbrauch der bestehenden Substanz immer mit der Ausübung von Zwang verbunden sein.


Soweit mein Kommentar. Man mag dort meine Überzeugung herauslesen, dass die Zeit für ein solches bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht gekommen ist, weil die richtigen Menschen dafür noch nicht bereitstehen.

Die Gretchenfrage ist aber eine andere — und daran müssen sich alle Befürworterinnen und Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens messen lassen: Welches Maß an Zwang würden Sie anwenden, um die Menschen von Ihrer Idee zu überzeugen und um diese Idee umzusetzen?



Wie ein päpstliches Schreiben aus dem Jahr 1399 von der Stadtverwaltung Dresden in Bürokratensprache übesetzt wurde

12. April 2012

In einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Dresden wird ein päpstliches Schreiben aus dem Jahr 1399 wie folgt zitiert:

Mit der Bleibulle des Papstes Bonifatius IX. an rot und gelben Seidenfäden erteilt dieser allen, „die der täglich in der Kapelle des heiligen Kreuzes durch die Geistlichkeit stattfindenden Absingung des „Salve Regina“ in Andacht beiwohnen werden, einen 40-tägigen Ablass“.

Im ersten Augenblick dachte ich: Alle Achtung! Ein Papst hat im Jahr 1399 den bürokratischen Sprachstil des Jahres 2012 vorweggenommen. Vielleicht gab es dafür einen guten Grund? Hat die täglich durch die Geistlichkeit stattfindende Absingung so schräg geklungen, dass man den Gläubigen dafür einen Ablass versprechen musste?

Aber dann kamen Zweifel auf: In diesem Stil haben die Päpste doch damals eigentlich nicht geschrieben? Freundlicherweise hat die Stadtverwaltung auch die Übersetzung der päpstlichen Bulle zur Verfügung gestellt. Darin heißt es:

Nachdem wir es deshalb so in Bezug auf die Kapelle des heiligen Kreuzes in der Stadt Dresden in der Meißner Diözese gehört haben, in der — wie behauptet wird — die besagte ruhmvolle Jungfrau durch das göttliche Wirken mit vielen Wundern strahlte und in dieser Kapelle wegen der Verehrung und Ehrerbietung dieser ruhmvollen Jungfrau gegenüber an jedem Tag zur späten Stunde die Antiphon über die ruhmvolle Jungfrau, die mit »Salve regina misericordiae« beginnt, durch den Klerus der genannten Stadt gewöhnlich feierlich und andächtig gesungen würde und weil zu dem derartigen Absingen eine große Menge des Volkes dieser Stadt mit Andacht zusammenkäme, erlassen wir, die wir wollen, dass die an Christus Glaubenden deshalb eifriger um der Andacht willen zu dem derartigen Absingen zusammenströmen, wodurch sie sich deshalb als dort reicher durch das Geschenk der himmlischen Gnade Gestärkte ansehen, wir erlassen [also] gemäß der Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und im Vertrauen auf die Vollmacht seiner seligen Apostel Petrus und Paulus allen aufrichtig Büßenden und Beichtenden, die die Kapelle zu dieser Zeit andächtig besuchen und bei dem Gesang anwesend sind – wie vorgeschrieben, barmherzig 40 Tage von den ihnen auferlegten Bußen.

Den zuständigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung würde ich gern mal den Unterschied zwischen Zitat und Paraphrase erklären. Und ich bin natürlich gespannt, ob die oben zitierte »Absingung« morgen in den Medien auch als Zitat auftauchen wird ;-)


DNN- und LVZ-Meldung: Manipulation oder Fahrlässigkeit?

10. April 2012

In der gedruckten DNN vom Gründonnerstag (05.04.2012) wurde die FDP in eine Reihe mit Neonazis und repressiven bewaffneten Organen Russlands gestellt:

Berlin/Bad Lausick (DNN). Der wegen seiner Homosexualität unter anderem in Russland von bewaffneten Organen und in Deutschland von Neonazis bedrohte Grünen-Spitzenpolitiker Volker Beck wird jetzt auch offen aus der FDP heraus bedroht.

Es stellt sich jetzt heraus, dass die Parteizentrale der FDP bereits mit Datum vom 03.04.2012 richtiggestellt hat: Die Absenderin der obskuren homophoben E-Mail ist nicht Mitglied der FDP. Das Portal queer.de hat dankenswerterweise ein Schreiben des Generalsekretärs Patrick Döring dokumentiert. Auf dem Fax ist ein Sendevermerk vom 04.04.2012 zu sehen.

Stellungnahme FDP: Klick vergrößert …

Ausriß aus der Stellungnahme der FDP.

In den Online-Ausgaben der DNN und der LVZ wurde der Wortlaut des ursprünglichen Artikels noch am 05.04.2012 klammheimlich geändert (ich habe darüber schon am Samstag berichtet). Dabei wurde die FDP aus der Einleitung der Meldung entfernt und plötzlich nicht mehr in einer Reihe mit Neonazis gestellt:

Der wegen seiner Homosexualität unter anderem in Russland von bewaffneten Organen und in Deutschland von Neonazis bedrohte Grünen-Spitzenpolitiker Volker Beck wird jetzt auch offen aus Sachsen heraus verbal angegriffen.

Am Ostersamstag (07.04.2012) war dann wiederum in der gedruckten DNN folgendes zu lesen:

Nachdem die Dresdner Neuesten Nachrichten am Donnerstag über die diffamierenden und beleidigenden Äußerungen der 39-Jährigen gegenüber Volker Beck berichtet hatte, klingeln die liberalen Drähte heiß. In Berlin und Dresden distanziert man sich von den Äußerungen der Bad Lausickerin.

Ein wichtiges Detail stimmt dabei nicht. Die FDP-Zentrale hat bereits vor dem Erscheinen des ersten LVZ/DNN-Artikels gegenüber dem Abgeordneten Volker Beck klargestellt, dass die Absenderin nicht Mitglied der FDP ist. Jetzt stellen sich folgende Fragen:

  1. Wann hat das Büro des Abgeordneten Beck vom Dementi der FDP-Zentrale erfahren?
  2. Wann hat das Berliner Büro der Leipziger Volkszeitung vom Dementi der FDP-Zentrale erfahren?
  3. Warum hat das Berliner Büro der Leipziger Volkszeitung nicht von selbst bei der FDP angefragt?
  4. Warum wurde der einleitende Satz des ursprünglichen Artikels in dieser diffamierenden Form verfasst?
  5. Warum wurde die Formulierung in den Online-Ausgaben von LVZ und DNN noch am 05.04.2012 stillschweigend geändert?

Ergänzung #1 am 10.04.2012 um 13.10 Uhr — eine Twitter-Meldung des Abgeordneten Volker Beck vom 05. April (interessanterweise twittert er nicht, dass im selben Schreiben auch die FDP-Mitgliedschaft der Absenderin dementiert wurde):



Osterspaziergänge

10. April 2012

Osterspaziergangsbilder 2012 …

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Einreiseverbot für Karl Eduard von Grass

9. April 2012

Warum Günter Grass nach Israel eingeladen werden sollte

Karl Eduard von Schnitz(ler) war ein Moderator des DDR-Staatsfernsehens. Er hat damals Bruchstücke aus den Nachrichtensendungen und politischen Magazinen von ARD und ZDF entnommen, aus dem Zusammenhang gerissen und für die SED-Propaganda missbraucht.

Die Beiträge des Schwarzen Kanals waren schon in Prosa unerträglich. Wenn Karl Eduard von Schnitzler auch noch gedichtet hätte, wäre dabei wohl ein Poem wie »Was gesagt werden muss« entstanden: falsch eingeordnete Halbwahrheiten, gemischt mit Propaganda, gesetzt in Knittelversen.

Es war aber im »Schwarzen Kanal« nie alles falsch. Die Ausschnitte aus dem Westfernsehen waren nicht gefälscht und — man sollte es nicht vergessen – an jedem demokratischen Staat muss auch Kritik geübt werden, ob er nun BRD, USA oder Israel heißt. Der »Schwarze Kanal« war nur deshalb so abstoßend, weil die Informationen böswillig und demagogisch in ein ideologisches Schwarz-Weiß-Schema eingeordnet wurden.

Es ist auch an dem Poem »Was gesagt werden muss« nicht alles falsch. Doch es werden auch in diesem Fall Informationen in einen völlig falschen Zusammenhang eingeordnet: Israels kleines Raketen- und Atomwaffenpotential ist nach aller militärischen Logik nur zur Abschreckung und zum Zweitschlag geeignet. Das Wort Abschreckung ist schrecklich genug, aber die Raketen sind angesichts der tödlichen Bedrohungen auch schrecklich notwendig.

Über die Person Karl Eduard von Schnitzler hat die Geschichte ihr Urteil gesprochen.

Doch den Schriftsteller Günter Grass möchte ich unbedingt differenziert betrachten. Nachdem es die anerkannte dichterische Freiheit gibt: Warum sollten Schriftsteller und Dichter nicht auch den einen oder anderen Avatar am Kabel führen?

Ein Vorschlag zur Güte: Das Poem »Was gesagt werden muss« könnte einem fiktiven Dichter mit dem Pseudonym Karl Eduard von Grass zugeschrieben werden. Dieser Dichter hätte zu Recht Einreiseverbot in Israel.

Der Schriftsteller Günter Grass sollte aber nicht aus Israel ausgesperrt, sondern nach Israel eingeladen werden, damit er sieht, wie schrecklich die Konsequenzen einer Zerstörung Israels wären.

Tatsache ist: Günter Grass hat über Jahrzehnte engagiert an der politischen Meinungsbildung mitgewirkt. Er hat die demokratische Partei SPD und den demokratisch gewählten Kanzler Willy Brandt unterstützt. Unabhängig davon, wie man zu den politischen Aussagen des Günter Grass, zur SPD und zu Willy Brandt steht: Das war richtig und notwendig.

Deshalb soll man Günter Grass‘ verunglücktes und einseitiges Poem in der Luft zerreißen, ihm selbst aber den angemessenen Respekt zollen. Das Einreiseverbot und die Forderungen nach Aberkennung des Nobelpreises sind unsinnig.



Unmerklich geändert

7. April 2012

Der Grünen-Politiker Volker Beck hat von einer Stadträtin aus dem kleinen Ort Bad Lausick in Sachsen eine homophobe E-Mail bekommen. Die »Leipziger Volkszeitung« (LVZ) hat zu diesem Thema am 05.04.2012 um 09.00 Uhr eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es heißt:

Der wegen seiner Homosexualität unter anderem in Russland von bewaffneten Organen und in Deutschland von Neonazis drangsalierte und bedrohte Grünen-Politiker Volker Beck wird jetzt auch offen aus der FDP heraus bedroht. (Quelle 1, abgerufen am 07.04.2012 um 18.20 Uhr)

Man darf bei einer Veröffentlichung im offiziellen Presseportal davon ausgehen, dass der Artikel ursprünglich so verfasst wurde und auch so gemeint war. Im aktuell abrufbaren Artikel (mit dem Datum vom 05.04.2012, 14:40 Uhr) heißt es ohne Hinweis auf eine Berichtigung der ursprünglichen Mitteilung:

Der wegen seiner Homosexualität unter anderem in Russland von bewaffneten Organen und in Deutschland von Neonazis bedrohte Grünen-Spitzenpolitiker Volker Beck wird jetzt auch offen aus Sachsen heraus verbal angegriffen. (Quelle 2, abgerufen am 07.04.2012 um 18.24 Uhr )

Die Hervorhebungen in beiden Zitaten sind von mir. Die Leipziger Volkszeitung sollte so viel Zivilcourage besitzen, ihre Pressemitteilung in dieser entscheidenden Passage zu korrigieren und die Öffentlichkeit über die Berichtigung zu informieren.

In der gesamten Original-Pressemeldung wird eindeutig das journalistische Grundprinzip »Audiatur et altera pars« verletzt: Ganz offensichtlich hat niemand recherchiert, ob die Absenderin überhaupt Mitglied der Partei FDP ist und ob sie FDP-Positionen wiedergegeben hat.

Beides trifft nicht zu: Das Portal publikative.org hat einen Screenshot der kompletten E-Mail an den Grünen-Politiker veröffentlicht. In dieser E-Mail kommt die Bezeichnung FDP gar nicht vor. Die Absenderin ist auch nicht Mitglied der FDP.

Man kann ja über die FDP sehr geteilter Meinung sein. Aber halten wir uns an die Fakten: Die FDP hat genauso wie die Grünen und andere demokratische Parteien einen offiziellen Verband homosexueller Parteimitglieder und diese haben sich z.B. erst im März 2012 ganz klar gegen die Diskriminierung homosexueller Menschen und gegen homophobe Hetze in Russland ausgesprochen. Und falls es in Vergessenheit geraten sein sollte: Der ehemalige FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle war selbst oft das Ziel homophober Attacken.

Es gibt also nicht den geringsten Grund für die Annahme, dass der Grünen-Politiker Volker Beck aus der FDP heraus bedroht worden wäre. Er hat eine homophobe, beleidigende (und nebenbei: äußerst wirre) E-Mail einer Kommunalpolitikerin erhalten, die früher mal in der FDP war. Mehr ist nicht passiert. Diese Presseportal-Meldung sollte für die LVZ Anlass zur Selbstkritik und Richtigstellung sein.



Kontroversen um den Schlosspark Pillnitz

2. April 2012

Ich habe gestern am letzten »eintrittsfreien« Tag den wunderschönen Schlosspark Pillnitz besucht und mir auf einem Spaziergang Gedanken über den ab heute kostenpflichtigen Zutritt gemacht.

Ich bin kein Wutbürger. Ich bin kein Parteigänger der einen oder anderen Seite. Ich kann keine allumfassende Lösung des Problems anbieten. Ich möchte untersuchen: Kann es so bleiben, wie es ab heute gehandhabt werden soll? Welche Alternativen gibt es?

Gehen wir noch nach Pillnitz?


Die Position des Freistaats

Der Schlosspark Pillnitz gehört zu den Schlössern und Museen in Sachsen. Wer eine Jahreskarte für die Staatlichen Kunstsammlungen erwirbt, wer eine Pillnitz-Jahreskarte für umgerechnet 2.2 Cent am Tag kauft oder wer 2 Euro Eintritt bezahlt, der kann den Schlosspark weiterhin bewundern — inklusive der bisher teureren kostenpflichtigen Angebote Palmenhaus und Kamelienhaus.

Ein Foto aus dem Palmenhaus:
Bisher war der Eintritt in die »grünen Häuser« teurer …

Mit dem Eintrittsgeld sollen die Nutzer des Parks für die Kosten aufkommen — und nicht alle Steuerzahler. Außerdem wird durch den Wachdienst das Radfahren im Park unterbunden. Damit sinken die Kosten für die Instandhaltung der Wege.

Das Palmenhaus wurde mit hohem Aufwand saniert …

In der DDR verfiel das Palmenhaus:
Eine sehenswerte Ausstellung mit Fotos von Franz Zadnicek.


Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter

Die Position des Freistaats wurde erst sehr kurze Zeit vor Beginn des kostenpflichtigen Zutritts auf Bürgerversammlungen kommuniziert. Mit der Einrichtung der »Kassenhäuschen« wurden Fakten geschaffen — aber doch eher halbherzig:

Das stabile Tor am Palmenhaus:
Hier soll ein Kassenautomat stehen.

Dieser Glas- und Blechkasten am Palmenhaus
soll dem Wachpersonal Schutz vor Sonne und Regen bieten?


Dem Vernehmen nach hätte der Freistaat Sachsen auch ordentliche Kassen-Container aufstellen können, aber diese Lösung wurde leider verworfen. Die Mitarbeiter eines großen Dresdner Schutz- und Sicherheitsdienstleisters werden im Auftrag des Freistaats den Zutritt überwachen, aber sie werden an diesen Arbeitsbedingungen wohl keine Freude haben.

Meine Meinung: Wenn man die Einführung einer solchen Maßnahme nicht ordentlich vorbereiten kann, muss man die Erhebung des Eintrittsgeldes eben verschieben. Diese Arbeitsbedingungen hat niemand verdient. Und so dürfen die Einrichtungen an einem »Premium«-Touristenziel einfach nicht aussehen:

Das Kassenhäuschen an der Maille-Bahn:
aus Spanplatten montiert und weiß angestrichen.


Die Position der Gegner des Eintrittsgelds

Der Schlosspark Pillnitz war zu allen Zeiten für Bewohner und Touristen kostenlos zugänglich: Im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und in der DDR. Mehr als zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung wird im demokratischen Rechtsstaat plötzlich Eintrittsgeld gefordert. Wir müssen jetzt Geld für etwas zahlen, was bisher kostenlos war. Im Gegenzug sind aber — vor allem für die Anlieger — keine Vorteile, sondern vor allem Nachteile zu erkennen.

Der Chinesische Pavillon: Allgemeingut für Dresdner und Touristen?

Anwohner mit Fahrrädern müssen den Park ab heute umfahren. Es gibt keine Sonderrechte oder Rabatte für die Anwohner, sie müssen sich also eine reguläre Jahreskarte kaufen. Der Freistaat steht nach Aussage eines nicht genannt sein wollenden Park-Mitarbeiters auf dem Standpunkt: Die einschlägige EU-Regelung ließe keine Sonderrechte für Anwohner zu.

Viele lieb gewordene Rituale — wie das Kastaniensammeln und das Füttern der Eichhörnchen — kosten nun Geld:

Ein beliebtes Kinderspiel:
Nüsse für die Eichhörnchen.

Ein beliebtes Fotomotiv:
Die Gondel Augusts des Starken.

Allerdings bekommt man auch viele polemische Wutausbrüche gegen »die da oben« zu hören, gern vermischt mit Ausfälligkeiten gegen namentlich genannte Politiker und sogar gegen Joachim Gauck. Die Originaltöne von gestern gebe ich hier lieber nicht wieder …

Auf den Parkwegen wurde gestern wieder heftig diskutiert:
Trotzdem ein stiller Blick zur Orangerie.


Gibt es Alternativen?

In vielen Kurorten und Touristenorten werden Attraktionen oder Einrichtungen durch ortsansässige Unternehmen und auch durch Stiftungen von Privatpersonen unterstützt. In Frankfurt wurde gerade ein historischer Ort für Ausstellungen mit sehr viel Spendengeld der Bürger rekonstruiert. Einige (nicht vollständig ernst gemeinte) Vorschläge:

Die Maille-Bahn: Betätigungsfeld eines Golfclubs?

Die Parkbank: Gestiftet vom Bäckermeister Butzemann?

Der Eingang zum Palmenhaus:
Mit Unterstützung durch die DREWAG?

Pflanzen im Palmenhaus: Sponsoring von Fleurop?

Die Tritonengondel: Sponsoring durch »Nordsee«?

Mein persönliches Fazit nach dem Spaziergang: Ich würde einem Eintrittsgeld nur dann zustimmen, wenn die Mitarbeiter unter vernünftigen Bedingungen arbeiten könnten, wenn alle Einnahmen (Überschüsse) wirklich in Pillnitz bleiben würden und wenn die Anwohner von Sonderbelastungen verschont blieben. Alternativ wäre zu prüfen, ob es andere Einnahmequellen gibt.