Umsatzsteuer auf gespendete Lebensmittel

Vor einiger Zeit gab es große Aufregung über die Umsatzsteuer-Nachforderungen der Finanzämter gegenüber Bäckern und Lebensmittelhändlern. Die reißerische Schlagzeile eines Fernsehmagazins legte nahe, dass eine ominöse Skandalsteuer die Tafeln für Bedürftige ins Aus treiben würde.

Der Fall gab mir damals Anlass zum Nachdenken über Empörungswellen und vorschnelle Urteile. Jetzt haben die Finanzbehörden eine Lösung gefunden. Das Sächsische Finanzministerium gibt bekannt:

Bei einer kostenlosen Abgabe von Lebensmitteln durch Bäckereien an die Tafeln kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware, die aus mildtätigen Zwecken erfolgt, wird von einer Umsatzbesteuerung abgesehen. […] Einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Regelung ist, dass eine Zuwendungsbestätigung für Spendenzwecke — wie auch bei einer Vernichtung der Lebensmittel — nicht ausgestellt wird.


In der Pressemitteilung wird der Zusammenhang noch einmal in ganz sachlicher Form erläutert. Leider wird man damit genau die Leute nicht erreichen, die im Juli ihre Wut auf den Staat und die Finanzämter herausgetwittert haben, ohne sich auch nur drei Minuten über den Sachverhalt zu informieren.


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