Das Innenministerium des Freistaats Sachsen hat heute eine brisante Pressemitteilung veröffentlicht. Es geht darin um das automatisierte Kennzeichenerkennungssystem AKES zur gezielten Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Grenzüberschreitende Kriminalität bedeutet für uns in Ostsachsen vor allem: Diebstahl von Material, Werkzeug, Nutzfahrzeugen und privaten Fahrzeugen. Dadurch werden hohe Schäden verursacht. Der Abtransport der Beute in die Tschechische Republik oder nach Polen wird bisher noch zu selten unterbunden.
Die Opposition und die Dresdner Tagespresse haben auf die Tests solcher Systeme im Spätsommer 2012 mit (zum Teil) skandalisierenden Pressemitteilungen und Artikeln reagiert. Daraufhin hatte ich Anfang September einen Artikel zum Umgang mit Pressemitteilungen der Grünen in der »Sächsischen Zeitung« geschrieben.
Das Innenministerium beschreibt die Funktionsweise des Systems so:
Wird eine Übereinstimmung des erkannten Kennzeichens mit einem Kennzeichen in der Datenbank durch die Software ermittelt (Treffer), erfolgt eine optische und akustische Alarmierung des Messbeamten. Das System erfasst dazu Informationen über Ort und Zeit des Treffers. Der Messbeamte prüft, ob es sich nicht um einen Lesefehler handelt und leitet dann die Maßnahmen zur Kontrolle des Fahrzeuges ein.
Wird keine Übereinstimmung festgestellt, werden die erfassten Daten, technisch spurlos, anonym und ohne die Möglichkeit einen Personenbezug herzustellen, automatisiert gelöscht!
Wenn es wirklich so funktioniert, stellt das System keinen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Man darf davon ausgehen, dass das System den Anforderungen aus Karlsruhe entspricht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 geurteilt:
Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein.
(…)
Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.
Dieses Urteil markiert übrigens einen weiteren Fall, in dem der Schutz unserer Grundrechte durch das Bundesverfassungsgericht funktioniert hat. Vor 2008 waren die Geräte so ausgerüstet, dass man damit den gesamten Verkehr »mitschneiden« konnte. Nach dem Urteil wurde ihr Einsatz in vernünftiger Weise eingeschränkt. Eine Anwendung des Prinzips der »checks and balances« …
Die Grünen-Abgeordnete Jähnigen übt sich derweil in der Kunst der Prophezeiung. Sie weiß heute schon:
Falsche Wege muss man nicht bis zu Ende gehen. Herr Ulbig verschweigt, dass die Kfz-Kennzeichenscanner beim Kampf gegen den Autodiebstahl keine große Hilfe sein werden.
Warten wir die Ergebnisse der ersten Einsätze ab. Und warten wir ab, was morgen zu diesem Thema in der Zeitung stehen wird. Im Blog wurden Sie heute schon informiert ;-)
Ich finde ja immer wieder merkwürdig, dass das BVerfG den Schutz personenbezogener Daten verteidigt wie eine Löwin ihr Junges, aber bei echten Eingriffen in die Handlungsfreiheit oder ins Vermögen (Stichwort GEZ oder Inzestverbot) oft mit einer bemerkenswerten Nonchalance entscheidet.
Ein Schelm, wer hier den Willen zu billiger Profilierung unterstellen wollte.
Mit dem Thema Inzest(verbot) habe ich mich noch gar nicht beschäftigt. Dazu möchte ich auch nichts Voreiliges sagen.
Der neue Rundfunkbeitrag wurde [wie auch der bisherige] auf allen politischen Ebenen so perfekt vorbereitet, dass den Verfassungsrichtern keine Eingriffsmöglichkeit mehr übrigblieb.
Halb im Ernst, halb im Scherz könnte man sagen: Die Vorlage für den neuen Rundfunkbeitrag war die Rache Paul Kirchhofs (des »Professors aus Heidelberg«). Dieses Gutachten war so perfekt, dass der Rundfunkbeitrag aus meiner Sicht beim BVerfG nicht scheitern kann.
Das Urteil des BVerfG ist eine Schande.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG kann er das nur schwerlich, das sehe ich auch so. Aber wenn man von vornherein vernünftige Maßstäbe angelegt hätte …
Naja. Ich habe halt eine andere Weltsicht als unsere Verfassungsrichter.
Ich bin in manchen Dingen auch anderer Meinung. Aber wir haben halt nicht das richtige Amt.
Die Überschrift in der »Sächsischen Zeitung« spricht schon Bände:
Sachsen startet Kennzeichenüberwachung
http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/?etag=04.12.2012
Der Abtransport der Beute in die Tschechische Republik oder nach Polen wird bisher noch zu selten unterbunden.
Und immer weiter schön Ressentiments schüren aber für objektive Berichterstattung plädieren.
Ich kann als Selbständiger sehr gut verstehen, dass sich vor allem Handwerker und Bauern um Fahrzeuge, Werkzeuge und Material sorgen.
Zur Analyse der Taten gehört auch die Beantwortung der Fragen: Woher kommen die Täter? Wie bewegen sie sich? Wohin wird die Beute gebracht?
Ich schüre gar keine Ressentiments. Welcher Staatsangehörigkeit die Täter sind, steht auch überhaupt nicht zur Debatte. Es geht darum, dass Nutzfahrzeuge und PKW in diese beiden Länder gebracht werden und dass die Kennzeichenscanner dabei helfen können, den Transport zu unterbinden.
Ich will eine sachliche und (so weit es möglich ist) objektive Berichterstattung. Dazu gehört auch: Wer ist an den Taten beteiligt und wer profitiert davon?
Ich kann als Selbständiger sehr gut verstehen, dass sich vor allem Handwerker und Bauern um Fahrzeuge, Werkzeuge und Material sorgen.
Na bloß gut dass Du das als Selbstständiger nachvollziehen kannst.
Zur Analyse der Taten gehört auch die Beantwortung der Fragen: Woher kommen die Täter? Wie bewegen sie sich? Wohin wird die Beute gebracht?
Die Fragen hast Du doch schon einwandfrei beantwortet?
Ich schüre gar keine Ressentiments. Welcher Staatsangehörigkeit die Täter sind, steht auch überhaupt nicht zur Debatte.
Einen Vorwurf abwehren indem man ihn einfach kategorisch leugnet, auch eine Form der Auseinandersetzung.
Es geht darum, dass Nutzfahrzeuge und PKW in diese beiden Länder gebracht werden …
Werden sie?
…und dass die Kennzeichenscanner dabei helfen können, den Transport zu unterbinden.
Da hätte ich auch einen Vorschlag, einfach überall die Grenzen schließen, besonders in Richtung der an Sachsens angrenzende Länder.
Steht in meinem Artikel irgend etwas über die Nationalität oder Staatsangehörigkeit der Täter? Nein. Also kann ich auch keine Ressentiments geschürt haben.
Aber damit es ganz klar und deutlich wird: Bei jeder Form der grenzüberschreitenden Kriminalität gibt es Täter, Tatverdächtige und Profiteure auf beiden Seiten der Grenze. Das hatte ich als bekannt vorausgesetzt.
Es gehört nun zu den Pflichten des Freistaats Sachsen, diese grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Alle dazu notwendigen Mittel müssen mit dem Grundgesetz im Einklang stehen. Wenn der Kennzeichenscanner nach den Vorgaben des BVerfG-Urteils eingesetzt wird, sehe ich darin kein Problem.
Wird eine Übereinstimmung des erkannten Kennzeichens mit einem Kennzeichen in der Datenbank durch die Software ermittelt (Treffer), erfolgt eine optische und akustische Alarmierung des Messbeamten. Funktionsweise
vs.
Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.
Klingt für mich nicht nach „Stichproben“ sondern auch weiterhin nach einer Überprüfung aller Fahrzeuge die von dem System gescannt und überprüft werden. Imho ändert es nichts daran ein Fahrzeug in Grenzregionen zu kontrollieren, was eine Stunde zuvor gestohlen worden ist, denn dieses Fahrzeug wird von dem System nicht als gestohlenes Fahrzeug erfasst werden ;)
Warten wir den Nutzen der Maßnahme ab. Nach 12 Monaten wird sicher jemand Bilanz ziehen.
Wenn die unverdächtigen Fahrzeuge gar nicht gespeichert werden, gibt es per se kein Problem mit dem Datenschutz. Eine Stichprobe bleibt es schon deshalb, weil die wenigen Geräte nur in begrenztem Umfang eingesetzt werden dürfen (und können).
Ich bin sicher: Sollte es eine Lücke im System geben, wird sie gefunden und geschlossen.