Die Mär vom Staatsrundfunk und die künstliche Aufregung der Linken

Das linke Blog »Spiegelfechter« skandalisiert ein Vorhaben der Bundeskanzlerin: Angela Merkel will sich via Google-Hangout an die Nutzer im Netz wenden. Der Spiegelfechter-Autor fabuliert kleinkariert: Das sei versuchter Staatsrundfunk in der Tradition Konrad Adenauers[*].

Schauen wir doch mal nach, was die Oppositionsparteien alles ins Netz stellen: Die Fraktion »Die Linke« hat einen Youtube-Kanal mit über 2.000 Beiträgen. Die SPD hat auf Youtube sogar eine Vision [was sagt Helmut Schmidt dazu?]. Es gibt natürlich auch einen Grünen Kanal.

Und in diesem demokratischen Wettstreit um Wählerstimmen soll die Kanzlerin kein Video im Netz veröffentlichen dürfen? Warum nehmen die Linken die sportliche Herausforderung nicht an und unterstützen ein Hangout des Kanzlerkandidaten der SPD? Oder eine Ansprache von Claudia Roth via Facebook? Oder einen Revolutionsaufruf von Sarah Wagenknecht auf der Website Fidel Castros?


[*] Ergänzung #1 am 07.04.2013 um 10.30 Uhr: Der Link ist seit einiger Zeit nicht mehr erreichbar. Es ist nicht erkennbar, ob es sich um ein technisches Problem handelt oder ob sich die Herausgeber von dem Artikel distanzieren. Bei rivva kann man noch die Überschrift des Spiegelfechter-Artikels lesen:

Staatsfernsehen: Was Adenauer nicht konnte, kann Merkel schon lange
Spiegelfechter
5. Apr. 2013 vor 1 Tag


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8 Responses to Die Mär vom Staatsrundfunk und die künstliche Aufregung der Linken

  1. Muriel sagt:

    Ich muss aber zugeben, dass ich den Gedanken auch zweifelhaft finde, dass der Staat Steuergeld investiert, um sich selbst zu verkaufen. (Natürlich auch überall sonst, wo er das schon lange tut.)
    Aber vielleicht liegt das auch vorrangig daran, dass ich das Konzept Steuern per se ablehne. Müsste ich noch mal durchdenken.

    • stefanolix sagt:

      Zugegeben: Es gibt viele Möglichkeiten einer Regierungs-Chefin, sich in der Demokratie selbst zu verkaufen. Doch darunter richtet ein Google-Hangout wohl den geringsten Schaden an ;-)

  2. Frank sagt:

    Ein G+-Hangout ist aber nun einmal laut Definition der Landesmedienanstalten nicht dasselbe wie ein YT-Kanal (auch wenn ein Hangout nach dem Senden automatisch als Aufzeichnung bei YT landet). Ein Hangout entspricht tatsächlich dem technischen Prinzip „Senden“ und damit benötigt man nach deutscher Gesetzeslage durchaus eine entsprechende Lizenz. Das kann man als „kleiner“ Privatanwender vielleicht ignorieren (und da wird es auch kaum jemanden interessieren) aber als Bundeskanzlerin sollte man die Gesetzeslage durchaus beachten.

    Das kann man veraltet, kleinlich oder sonstwie albern finden (genauso sehe ich es) und man kann auch die Argumentation des Autors J. Wellbrock als reichlich verkrampft einstufen, wenn er sich auf solche rechtlichen Haarspaltereien versteift (zumal A, Merkel ohnehin seit längerem Videobotschaften im Netz verbreitet).

    Vielleicht wird der Merkel-Hangout endlich mal ein Anlass, um diese veralteten Regeln des Rundfunkstaatsvertrages zu verbessern und G+-Hangouts für jedermann in Deutschland gesetzlich problemlos verfügbar zu machen.

    • stefanolix sagt:

      Der Begriff Staatsrundfunk stammt aus einer Zeit, in der die Ressourcen und Frequenzen streng limitiert waren. Aus dieser Zeit stammen auch die Landesmedienanstalten. Es liegt in der Natur der Bürokratie, dass sich Beamte und Behörden überall nach neuen Zuständigkeiten und Machtpositionen umschauen.

      Im Netz gibt es aber für diese Leute nichts mehr zu regeln. Es wird in der Gegenwart aus einem G+-Hangout niemals mehr ein Staatsrundfunk werden können, weil eben jeder angemeldete Nutzer einen produzieren kann.

      Angela Merkels Hangout ist also keine Wettbewerbsverzerrung im demokratischen Wettbewerb, solange jeder Oppositionspolitiker ohne nennenswerte Einstiegshürde beliebig viele Hangouts dagegen setzen kann.


      Mit etwas bürokratischem Blick kann man Youtube auch als Sender bezeichnen, schließlich können dort ja auch »Kanäle« angelegt werden.

      Und wer sagt uns eigentlich, dass die Videos bei Youtube nicht 500 Nutzer zur gleichen Zeit erreichen könnten? Planen kann man das Zuschauerinteresse und den Zeitpunkt der Abläufe jedenfalls nicht.

      Wenn man den Landesmedienanstalten die Macht über Hangout und Youtube überlässt, dann muss man jeden »Hangout« und jeden »Kanal« bei denen beantragen. Kann sich jemand vorstellen, was für ein Auswuchs an Bürokratie dabei entstünde?

  3. Andreas sagt:

    Uuups – der Spiegelfechter-Link ist nicht mehr erreichbar :-)

    • stefanolix sagt:

      Ich habe es auch gesehen. Es ist aber ungewöhnlich: Entweder man distanziert sich offiziell oder man lässt den Artikel stehen. Daher vermute ich, dass es mit dem Umbau des Servers zu tun haben könnte.

  4. Krischan sagt:

    Vielleicht sollte man mal unterscheiden zwischen Frau Merkel als Kanzlerin (da würde ich eine derartige Information schon als bedenklich einstufen) und Frau Merkel als CDU-Chefin (ihr würde ich so ein Recht, wie auch der SPDPDSSED) jederzeit zugestehen.
    Die Frage ist ja: Will die Bundeskanzlerin, also die Exekutive, Fernsehen machen, oder die CDU?

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