Legendenbildung über den 12. und 13. Februar 2014

27. Februar 2014

Frau Helm von der Piratenpartei hat den Versuch unternommen, sich bei der Dresdner Bevölkerung zu entschuldigen. Leider enthält dieses Dokument Unterstellungen gegen die Stadt Dresden, die man so nicht stehenlassen kann. Sie machen den Entschuldigungsversuch im Grunde wertlos. Frau Helm schreibt:

Am Abend des 12. Februar war ich mit einer Gruppe von Berliner Antifaschist*innen auf dem Weg von Berlin nach Dresden um dort im Rahmen des Bündnisses “Dresden Nazifrei” an den Blockaden gegen die jährlichen Nazi-Aufmärsche teilzunehmen. Unterwegs erfuhr ich, dass eine bis zum Schluss von den Behörden geheimgehaltene Nazidemo bereits am Abend des 12.02. durch die Dresdener Altstadt ziehen sollte – also bereits einen Tag vor dem traditionellen Gedenken der Opfer der Bombenangriffe von 1945.

Wahr ist: Der geplante Aufmarsch der Neonazis am 12.02. war in Dresden mindestens zwei Tage vorher öffentlich bekannt. Es bildeten sich am Abend des 12.02. gut organisierte Blockaden und Protestversammlungen gegen diesen Aufmarsch. Dieser legitime gewaltfreie Widerstand war nur möglich, weil öffentlich bekannt war, dass am Abend des 12.02.2014 Neonazis in die Stadt kommen würden.


Nach meiner Erinnerung stand es schon am 11.02.2014 in den gedruckten lokalen Zeitungen, dass die Neonazis am Vorabend des 13. Februar demonstrieren würden. Diese Online-Zeitungsmeldung vom 10.02.2014(!) zeigt die Berichterstattung exemplarisch, es sollte aber auch in anderen Zeitungen entsprechende Meldungen gegeben haben.

Von einer »Geheimhaltung« der Neonazi-Demonstration durch Dresdner Behörden kann auch aus rechtsstaatlichen Gründen überhaupt keine Rede sein.

Die Neonazis haben nämlich ihr Recht auf eine Demonstration vor den Gerichten durchgesetzt. Das dauerte mehrere Tage. Die Absichten der Neonazis, die Verhandlungstermine und Gerichtsurteile sind natürlich öffentlich bekanntgegeben worden und die Presse hat darüber berichtet.


Weiterhin schreibt Frau Helm:

Die Blockaden der letzten Jahre waren offenbar erfolgreich genug, zumindest den Aufmarsch am 13.02. dieses Jahr komplett zu verhindern. Mir wurde klar was das bedeutet: Die Stadtverwaltung wollte alle verfügbaren Mittel nutzen um den Nazis ihren geschichtsrevisionistischen “Gedenkmarsch gegen das Vergessen” dennoch zu ermöglichen und Gegenproteste per Geheimhaltung verhindern.

Das ist völliger Unsinn. Die Stadtverwaltung hat eben nicht »alle verfügbaren Mittel genutzt«, um den Nazis einen Aufmarsch zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung ist an das Grundgesetz, an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Sachsen gebunden.

Aus dieser Rechtslage ergibt sich ein Demonstrationsrecht für Demonstranten aus dem rechtsextremistischen Lager – und natürlich auch für Demonstranten aus dem linksextremistischen Lager.

Es bleibt ein Rätsel, warum Frau Helm ihren Versuch einer Entschuldigung mit so einer bodenlosen Unterstellung verbindet. Die Stadtverwaltung Dresden hat im Februar 2014 nicht aktiv zugunsten von Neonazis gehandelt. Die Dresdner Oberbürgermeisterin zeigt seit Jahren ihr Gesicht gegen die Neonazis und gegen deren Geschichtsrevisionismus. Als Frau Orosz wegen ihrer Krebstherapie und Rehabilitation verhindert war, hat ihr Stellvertreter diese Funktion übernommen.

Der Geschichtsrevisionismus der Neonazis ist inakzeptabel. Das muss immer wieder gesagt werden und das ist auch ein berechtigtes Anliegen. Aber der Protest gegen solchen Geschichtsrevisionismus kann nur mit Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit geführt werden, nicht mit der Verdrehung von Tatsachen.


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Die Würde der Menschen auf den Fotos am Pranger

25. Februar 2014

Der große Medienjournalist Mario Sixtus warf sich in die Brust und twitterte dieses:

Mario Sixtus: Wie sehen sie eigentlich aus, die Leute, die auf Facebook menschenverachtende Hass-Kommentare schreiben?

Dazu verlinkte er eine Adresse bei Tumblr, die ich bewusst aus dem Zitat herausgenommen habe, weil sie erstens zweifelhaftes und zweitens menschenverachtendes Material zeigt.


Auf meine Anfrage, ob dann nicht eine Anzeige statt des Prangers angemessen sei, antwortete er:

Mario Sixtus: Das ist kein Pranger, das ist eine Sammlung freiwillig abgegebener, öffentlicher Informationen.

Und dann trat er wenig später im nächsten Tweet nach:

Mario Sixtus: Was soll man eigentlich von Leuten halten, die sich mehr um die Menschenwürde von Hatern und Hetzern sorgen, als um die von deren Opfern.


Hier sind zwei seiner Tweets zum Beweis noch als Screenshots:

sixtus_01

sixtus_02


Nun muss ich zugeben: Ich sorgte mich zum Zeitpunkt meiner Einwände in erster Linie um die Menschenwürde von fahrlässig oder vorsätzlich falschbeschuldigten Menschen.

Die Menschenwürde von »Hatern« und »Hetzern« ist allerdings im Grundgesetz ebenso stark verankert, wie die Menschenwürde von Pranger-Betreibern und die Menschenwürde der »Bomber-Harris! DO IT AGAIN« grölenden Personen.

Die Menschenwürde ist im Grundgesetz nicht davon abhängig gemacht, ob sich jemand menschenwürdig benimmt.


Und dann stellt sich schon die Frage: Was soll man eigentlich von einem Medienjournalisten halten, der solche Dinge in die Welt setzt? Es sind doch in dieser Sache mindestens drei Grundsätze zu beachten.


Da ist zum ersten der Grundsatz: Sichere Deine Quellen. Ich sehe keinen Beleg dafür, dass exakt die Personen auf den Bildern die Hass-Sprüche geschrieben haben – oft genug werden im Netz Bilder von Unbeteiligten missbraucht oder Stock-Photos verwendet.

Darf man aus der Zugehörigkeit eines Fotos zu einem Profil zu schließen, der Mann auf dem Bild habe jemanden diffamiert? Ich halte das für abenteuerlich. Es gibt bekanntlich nicht wenige Fake-Profile – und gerade bei Hassverbreitern ist die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs eines Bildes hoch.


Da ist zum zweiten der Grundsatz: Achte die Rechte der Menschen, über die Du berichtest. Auch das tun die Betreiber dieses Tumblr nicht. Bevor man eine Person auf einem Bild öffentlich als »Hater« oder »Hetzer« hinstellt, muss er rechtskräftig verurteilt sein oder es muss sehr gute Beweise für seine Täterschaft geben. Bis dahin ist er allenfalls tatverdächtig und sein Bild darf in der Presse nicht öffentlich zur Schau gestellt werden.


Und zum dritten gibt es noch die Bildrechte: Das Recht des Fotografen an seinem Werk und das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild. Beides wird missachtet, wenn das Bild ungefragt auf eine andere Website übernommen wird.


Wenn eine Boulevard-Zeitung mit solchen Methoden wie der Tumblr »Lookismus gegen Rechts« arbeiten würde, dann würden Datenschützer, BILD-Blog, Medienjournalisten und Medienkritiker sofort auf den Barrikaden stehen. Das wäre auch völlig angemessen.

Die grundlegenden Anforderungen an Berichterstattung und Kommentierung müssen dann aber für alle gelten. Vor allem für diejenigen, die sie sich als Journalisten bezeichnen.



Der Landesvorstand der Sächsischen Piraten und das #Bombergate

23. Februar 2014

Jedes Jahr im Februar skandieren radikale »Aktivisten« in Dresden den Namen des englischen Generals Arthur Harris. Sie erfreuen sich nachträglich am Flächenbombardement auf die Dresdner Bevölkerung oder sie wünschen sich eine Wiederholung dieses Ereignisses:

»Bomber-Harris – DO IT AGAIN!«.

Diesen Spruch und ähnliche Sprüche hören die Dresdner beim stillen Gedenken auf dem Friedhof und an der Frauenkirche schon seit Jahren. Was ist im Februar 2014 neu?


Die Twitter-Demo einer radikalen Minderheit

Eine radikale Minderheit aus der Piratenpartei hat die Bomber-Harris-Parolen als Twitter-Demo neu aufgelegt. Das war ziemlich dumm: Die Provokationen vor Ort sind nach kurzer Zeit vergessen, aber die Parolen via Twitter sind nachhaltig an vielen Stellen im Netz präsent.

Spitzenpiratin Julia Schramm hat es mit ihren Äußerungen bis zur Perfektion getrieben. Sie wünschte sich beispielsweise:

»Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer frei!«

Daneben gab es noch diese Pseudo-Femen-Aktion im Stadtzentrum: Der Dank an Bomber-Harris auf einem nackten Oberkörper. Sie ist eigentlich politisch unwichtig, aber aufgrund der zur Schau gestellten Nacktheit gern in den Medien erwähnt worden.


Letztlich wurden Twitter-Demo und Blankziehen zu einem Problem für die gesamte Piratenpartei. Beteiligt waren: Eine Beraterin des Parteivorstands, eine Kandidatin für die Wahl zum Europaparlament, ein linksradikaler Piraten-Politiker aus Berlin und diverse Twitter-Trolle.

Während die Harris-Parolen öffentlich diskutiert wurden, soll es zu Gewaltandrohungen gegen einzelne Beteiligte gekommen sein. Die Faktenlage ist hier allerdings sehr undurchsichtig: Von Anzeigen bei der Polizei oder von polizeilichen Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Täter war bisher nicht die Rede.


Die Stellungnahme der Piraten aus Dresden

Das dumme Gerede einiger Vertreter der Piratenpartei wäre mir keinen weiteren Kommentar wert, wenn der Landesvorstand der Piratenpartei des Freistaats Sachsen nicht mit einer fragwürdigen Stellungnahme reagiert hätten. Diese Stellungnahme beginnt so:

Der Landesverband Sachsen bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und wird jedem Menschen beistehen, der Opfer von Gewalt-, Vergewaltigungs-, oder Morddrohungen wird. Für uns Piraten ist die Meinungsfreiheit zentrales Element der Demokratie.

Der Beginn des ersten Satzes und der zweite Satz sind Selbstverständlichkeiten. Es bleibt völlig offen, aus welchem Grund sich der Landesvorstand zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Meinungsfreiheit bekennt. Es bleibt unbestimmt, aus welchem Grund er seinen Beistand anbietet. Es bleibt auch offen, wie dieser Beistand überhaupt aussehen soll.

Eine Stellungnahme ohne Bezug auf die Ursachen des Gegenstands der Stellungnahme ist völlig nutzlos.


Gewalt in der Kommunikation

Tatsächlich werden in der anonymen Kommunikation im Netz immer öfter verbale Gewalt und Gegengewalt angewendet. Dazu gehören Sprüche in übler rassistischer und sexistischer Sprache, dazu gehört Gewaltverherrlichung, dazu gehören auch anonyme Drohungen.

Es ist zu einer furchtbaren Unsitte geworden, dass aus einem Dissens in der Sache heute oft zwei Dinge abgeleitet werden: Der Nazi-Vorwurf und das verbale Drohen mit Gewalt. Das ist immer und überall zu verurteilen.

Aber: Wer eine Diskussion schon mit Gewaltverherrlichung und Gewaltphantasien beginnt, setzt damit zwangsläufig eine Spirale in Gang, die letztlich nicht mehr kontrolliert werden kann.

Die Sprüche über »Bomber-Harris« und deutschen »Kartoffelbrei« sind in all ihren Variationen verbale Gewalt – und das war den »Aktivisten« auf Twitter natürlich bekannt. Diese Ursache-Wirkungs-Beziehung hat der Landesvorstand der Piratenpartei Sachsens offenbar verdrängt oder überhaupt nicht verstanden.


England und Deutschland – Coventry und Dresden

Die ehemals verfeindeten Völker der Engländer und Deutschen haben aus den Gewaltspiralen der Geschichte gelernt: Aus Erbfeindschaft wurde Freundschaft.

Über Dresden leuchtet heute als Symbol der Versöhnung das vergoldete Turmkreuz der Frauenkirche. Es wurde von Kunsthandwerkern in England geschaffen und aus englischen Spendenmitteln finanziert.

Die breite Mehrheit der Dresdner Bevölkerung kennt die Geschichte sehr gut. Der 8. Mai 1945 ist für uns der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Das Gedenken an die Toten des Bombenangriffs am 13. Februar steht aber nicht im Widerspruch dazu. Das Gedenken ist ein elementarer Bestandteil der Zivilisation.

Die Vertreter unserer englischen Partnerstadt Coventry gedenken seit Jahrzehnten gemeinsam mit der Dresdner Bevölkerung an die Toten. Beiden Seiten ist bewusst, dass der Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung kein legitimes Mittel der Kriegsführung sein kann.

Die Bomben fielen immer auf Gerechte und Ungerechte. Sie trafen auch Zivilisten, Kriegsgegner und völlig unschuldige Kinder. Der Landesvorstand der Piratenpartei Sachsens hat dazu allerdings eine ganz exklusive Meinung:

Die Piratenpartei Sachsen hat tiefen Respekt und bedauert die Opfer deutscher Luftangriffe und Kriege sei es in Guernica, Coventry, London oder anderen Orten der Welt.

Die Opfer des Angriffs auf Dresden sind den Dresdner Piraten-Vertretern offenbar keinen Respekt und kein Bedauern wert. So kann man sich mit einem Satz gleichzeitig in Dresden und in Coventry ins politische Abseits stellen …


Quelle: Hier ist die Stellungnahme der Sächsischen Piraten in voller Länge.


Ergänzung(1): Der Pirat und Anwalt Markus Kompa charakterisiert die Stellungnahme aus Sachsen am Ende des Artikels »Die Schlacht um Helms Klamauk«:

Schließlich trudelte auch aus Sachsen eine altklug belehrende Stellungnahme ein, die den Linksautonomen/Antideutschen/Ultrafemimimi-Wasweißich gefällig sein dürfte (…)


Ergänzung (2): Die taz schreibt über #Bombergate und dort ist auch erklärt, was hinter der rassistischen Wendung vom »Kartoffelbrei« steckt.



Jubiläum der Hochschule für Bildende Künste Dresden (3)

10. Februar 2014

Aus der Anatomischen Sammlung der Hochschule stammte nicht nur das Skelett, sondern auch Exponate mit Fleisch und Muskeln. Von Fritz Andreas Haumann und Fritz Otto Sauerstein ist ein »Lebensgroßer Muskelmann« ausgestellt und außerdem wird eine Arm-Anatomie aus Wachs (19. Jh) gezeigt:

Muskelmann …

Muskulöser Arm.

Ein schönes rechtes Bein (Abguss) …


Jubiläum der Hochschule für Bildende Künste Dresden (2)

9. Februar 2014

Die ersten beiden Bilder zeigen ein Bänderskelett aus der Anatomischen Sammlung der Hochschule. Dieses Skelett ist später in einigen Werken wieder aufgetaucht.

Bänderskelett von vorn …

… und von der Seite.

Richard Peter sen.: »Der Tod über Dresden


Edmund Kesting: »Dresdner Totentanz«

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Richard Müller »Zeichenklasse in der Akademie«

Totenschädel (auch ein Anatomiemodell).


Jubiläum der Hochschule für Bildende Künste Dresden (1)

9. Februar 2014

Zu Beginn einige Eindrücke mit Bildern ohne Titel: Der Blick auf das Tor an der schönen Eingangstreppe, einige Blicke nach oben (unter anderem auf die schwebende Plastik »Inaniel 20134 Mixed Media« von Manuel Frolik), drei weitere Plastiken – und eine Wand mit Fotos von Aktionen der HfBK …


Ausstellung geöffnet: Einige Eindrücke ohne Titel …


Der virtuelle Wutpetent

1. Februar 2014

Auch nach dem vorzeitigen Ende der Petition »Raus mit Markus Lanz aus meinem Rundfunkbeitrag!« ist das Interesse an dem Thema ungebrochen: Josef Joffe hat als Journalist der »alten Schule« in der ZEIT zum Rundumschlag ausgeholt, Stefan Niggemeier hat daraufhin in seinem Blog eine Antwort auf der eher persönlichen Ebene verfasst.

Im Kern geht es um die Legitimität von Vergleichen: Darf man die Petition als Mobbing bezeichnen? Darf man die Petition mit einem griechischen Scherbengericht vergleichen? Darf man gar eine Parallele zu den Kampagnen der Nazis gegen die Juden ziehen?

Es scheint mir in der Sache völlig unangemessen, die Nazi-Keule und die Antisemitismus-Keule gegen die Petenten zu schwingen: Wir leben in einem freien Land. Der Moderator Markus Lanz hat von der Petition nicht ansatzweise solche Greueltaten zu befürchten, wie die jüdischen Bürger in den 1930er Jahren.


Ein allgemeiner Vergleich mit den Methoden totalitärer Systeme kann angemessen sein, ein Bezug zum Mobbing drängt sich geradezu auf. Bevor man über die Zulässigkeit von Vergleichen nachdenkt, erscheint es aber sinnvoll, sich einige Gedanken über die Angemessenheit der Petition zu machen.

Eine Petition ist ja nicht einfach nur eine Bitte, eine kollektive Meinungsäußerung oder ein öffentlichen Votum. Eine Petition richtet sich immer an einen Souverän, der die Macht und die Zuständigkeit hat, über eine bestimmte Angelegenheit zu entscheiden. Solche Instanzen sind in Deutschland unter anderem der Bundespräsident, der Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder.

Gegenstand einer Petition an den Bundespräsidenten kann die Bitte um Begnadigung eines Strafgefangenen sein, der sehr lange im Gefängnis gesessen hat. In bekannten Petitionen an den Bundestag wandten sich die Petenten gegen die Vorratsdatenspeicherung oder sprachen sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen aus.


Bei der Petition an das ZDF ist nun erstens kein Souverän erkennbar: Der ZDF-Fernsehrat und der ZDF-Verwaltungsrat sind zwar demokratisch legitimiert und könnten somit Adressaten einer Petition sein. Beide haben aber nicht das Recht, den Vertrag mit einem Moderator zu kündigen.

Zweitens ist auch kein sinnvolles Anliegen erkennbar. In der Petition wird Unbehagen formuliert und es wird eine Forderung aufgestellt, die völlig sinnfrei erscheint: Man kann als Außenstehender keine Kündigung erzwingen. Das ZDF hat die redaktionelle Freiheit, mit Moderatoren zusammenzuarbeiten oder die Zusammenarbeit mit ihnen zu beenden. Und das ist – unabhängig von persönlichen Sympathien oder Antipathien – auch gut so.

Drittens wäre es eine differenzierte Betrachtung wert, welche Moderatorin oder welcher Moderator einer Talkshow in den letzten Jahren fehlerfrei geblieben ist. Wenn ich mich an die Kritiken in der Presse richtig erinnere, kann man das von niemandem behaupten. Alle werden manchmal gelobt und manchmal verrissen (ich sehe selten solche Sendungen, aber man kann sich ja als Feuilleton-Leser diesen Themen kaum entziehen).

Viertens ist der tatsächliche Umfang der Zustimmung zur Petition völlig offen: Es gibt keine wirksame Kontrolle, wer wessen Namen und persönliche Angaben auf der Petitionsseite hinterlässt. Also kann ein ausdauernder Wutpetent Dutzende Einträge vornehmen, ohne damit ein Risiko einzugehen.

Dieser virtuelle Wutpetent scheint mir der jüngere Bruder des Wutbürgers zu sein. Der Wutpetent gibt sich nicht mit differenzierten Betrachtungen zum Medienrecht oder zum Petitionsrecht ab, sondern er klickt so oft, bis er seinen Willen bekommt oder bis der Zeigefinger angeschwollen ist. Im Grunde verhält er sich wie ein Rumpelstilzchen der Netzwelt.

Das scheint nun auch die Initiatorin der Petition gemerkt zu haben: Sie zieht ihre Petition nach zwei Wochen Laufzeit vorzeitig zurück. Es wird nicht ganz klar, warum sie sich dafür entschieden hat. Einerseits beharrt sie darauf, mit ihrem Anliegen recht behalten zu haben. Andererseits schiebt sie eine etwas merkwürdig klingende Entschuldigung hinterher:

Ich bedanke mich herzlich für die vielen Zuschriften und Sympathiebekundungen – aber auch für die geharnischte Kritik, die ich einstecken musste. Schließlich wurde ein Mensch Gegenstand einer Empörungswelle, welcher sich bis dato nur mit Beschwerdebriefen, beleidigten Superstars und Quotenproblemen auseinander setzen musste.

Entschuldigen möchte ich mich auch bei allen Menschen, deren Gefühle ich mit meiner Petition verletzt haben sollte. Ich bin nicht aus Böswilligkeit gegen die Person Lanz vorgegangen, sondern wollte lediglich eine längst überfällige Debatte anstoßen.

Überzeugend klingen diese Sätze noch nicht, aber es sind erste Ansätze einer Reflexion erkennbar. Vielleicht hätte sie sich diese Gedanken vor dem Einreichen der Petition und vor diesem Interview mit der »Huffington Post« machen sollen.


Das ZDF steht ja nicht zum ersten Mal mit einer Personalentscheidung im Brennpunkt. Eine stark umstrittene Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrats fiel 2009 in der »Causa Brender«: Damals ging es um den Posten des Chefredakteurs, der vom Verwaltungsrat eingesetzt wird. Liberale, grüne und sozialdemokratische Politiker haben gemeinsam mit vielen Journalisten vehement gegen den Einfluss bestimmter CDU-Kreise auf das ZDF protestiert, aber in der entscheidenden Abstimmung gab es ein Patt und der Vertrag mit dem Chefredakteur Brender wurde nicht verlängert.

Der ZDF-Fernsehrat und der ZDF-Verwaltungsrat haben aber keinen Einfluss auf operative Entscheidungen der Chefredaktion des ZDF. An wen richtet sich also diese Petition? Der entscheidende Satz ist: »Ich fordere das ZDF daher auf, sich von Markus Lanz zu trennen.« Nachdem der ZDF-Fernsehrat und der ZDF-Verwaltungsrat keine Kompetenz für solche Entscheidungen besitzen, muss wohl die Chefredaktion gemeint sein.

Verfolgen wir die Idee der »Absetzung einer Sendung per Petition« einen kurzen Augenblick weiter: Vermutlich fühlen sich viele Zuschauer durch bestimmte Beiträge der heute-Show beleidigt, betroffen oder schlichtweg genervt. Möglicherweise kommt dabei auch eine sechsstellige Zahl von (ehemaligen) Zuschauern der Sendung zusammen. Trotzdem darf eine Petition zur Absetzung der heute-Show in einem demokratischen Land mit freien Medien nicht zum Erfolg führen. Die redaktionelle Freiheit ist wichtiger als ein ungetrübtes Fernseh-Erlebnis für jeden einzelnen Zuschauer.


Die Aufforderung, den Vertrag des Moderators mit dem ZDF zu kündigen, ist ein gravierender Eingriff in die redaktionelle Freiheit. Das ZDF kann und darf auf diese Aufforderung nicht reagieren: Gäbe es den Unterzeichnern der Petition recht, dann käme das einem »Selbstmord aus Angst vor dem Tod« gleich. Dann wäre ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich viele weitere Wutpetenten beziehen würden.

Auch wenn alle Bürger zwangsweise den Rundfunkbeitrag entrichten müssen, ist das ZDF ihnen keine Rechenschaft über die Verträge mit Moderatoren schuldig. Es gibt im Sinne des Petitionsrechts keinen demokratisch legitimierten Empfänger der Petition und es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf eine Bearbeitung des Anliegens beim ZDF. Das Werkzeug »Petition« wird drastisch entwertet, wenn man es ohne Beachtung der Formalitäten einsetzt.

Eine letzte Anmerkung: Der Rundfunkbeitrag ist eine von vielen Abgaben, die man als Bürger entrichten muss. Aber der Slogan »Raus mit Markus Lanz aus meinem Rundfunkbeitrag« ist einfach nur albern: Es wird niemand gezwungen, sich diese oder jene Sendung anzuschauen. Man wird auch mit noch so vielen Petitionen kein fehlerfreies Fernsehen erreichen – und erst recht kein Fernsehen, das jeden Zuschauer zufriedenstellt.