Spargel mit Rotem Hering

31. März 2017

Die Brandenburger Grünen haben auf den bevorstehenden Beginn der Spargelzeit reagiert und wollen den Spargelanbau unter Folie verbieten. Angeregt durch einen bissigen Beitrag der »Salonkolumnisten« habe ich dazu einige Fakten recherchiert und mir über die Auswirkungen eines solchen Verbots Gedanken gemacht.

Die Brandenburger Grünen fordern ein fast vollständiges Verbot des Spargelanbaus unter Folie.

In einem Antrag für die kommende Landtagssitzung im April soll die Landesregierung aufgefordert werden,

  1. über eine Anbauverordnung zu regeln, dass höchstens zehn Prozent einer Anbauregion unter Folien liegt.
  2. die unteren Naturschutzbehörden zu unterstützen, insbesondere in Europäischen Vogelschutzgebieten das Verbot der erheblichen Beeinträchtigung nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 34 BnatSchG) durchzusetzen.
  3. die Mittel für freiwillige Kompensationsmaßnahmen der Landwirte wie das Anpflanzen von Hecken oder Blühstreifen deutlich aufzustocken.
  4. den Anbau unter beheizten Folien im Freiland nicht zuzulassen.
  5. mit gutem Beispiel voranzugehen und in öffentlichen Kantinen Spargel anzubieten, der nachweislich keine erhebliche Beeinträchtigung mit sich bringt. Dies schafft einen stabilen Absatzmarkt für diesen Anbau.

Die folgenden Fakten sind dank der Statistik des Bundes und der Länder via Destatis-Pressemitteilung zum Spargelanbau in Brandenburg bekannt:

Auf einer Anbaufläche von 4.410 Hektar wird in Brandenburg Spargel angebaut. In ganz Deutschland sind es etwa 27.000 Hektar. Das klingt erst einmal nach sehr großen Zahlen. Aber ein Hektar entspricht einem Quadrat der Seitenlänge 100 Meter und davon passen 100 in einen Quadratkilometer.

Umgerechnet auf Brandenburg ergibt sich aus dieser Fläche also großzügig aufgerundet ein Quadrat von sieben mal sieben Kilometern, noch einmal aufgerundet sind das 50 Quadratkilometer. Das Land Brandenburg hat insgesamt eine Fläche von 29.479 km². Es sind also ganze 0,17 % von Spargelanbauflächen bedeckt.

Nun behaupten die Grünen, dass von dieser Spargelanbaufläche (7×7 Kilometer) negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen:

Zugleich geht der massive Anbau unter Folie zu Lasten von Natur, Tierwelt und Landschaftbild. Der Wettbewerb um den ersten Spargel im Jahr darf nicht auf den Rücken der Natur ausgetragen werden. Um eine Überbeanspruchung des Bodens zu verhindern, die Schäden für Flora und Fauna einzudämmen und den Tourismus vor einer zu starken Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu schützen, ist die Begrenzung der Anbaufläche unter Folie nötig.“


Brandenburg hat Waldflächen in einer Größenordnung von etwa 1.100.000 Hektar. Die Waldfläche ist also etwa 250 mal so groß wie die Spargelanbaufläche. Der Waldzustand hat sich seit der Wende stark verbessert.

Es gibt also überhaupt keinen Grund zu der Annahme, dass seltene Vögel oder andere Tiere ausgerechnet durch den winzigen Anteil des Spargelanbaus an der Brandenburger Natur zu Schaden kommen – zumindest bleiben die Brandenburger Grünen jeden Beweis für die folgende Behauptung schuldig:

Im Europäischen Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“ beispielsweise sind durch den Anbau unter Folie 21 Vogelarten nicht mehr vorhanden – darunter der streng geschützte Rotmilan und die Sperbergrasmücke.


Beim Aussterben des Rotmilans denkt man dann auch an ganz andere Eingriffe in die Natur: Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass den Windkraftanlagen, die durch Grüne und EE-Lobby in noch viel größerer Anzahl gefordert werden, bereits heute sehr viele Greifvögel zum Opfer fallen:

Eine 2013 im Fachblatt Journal for Nature Conservation veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung berechnete, dass allein im Land Brandenburg jährlich vermutlich um die 320 Rotmilane an Windkraftanlagen tödlich verunglücken. [Quelle: NABU]

Mit statischen Hindernissen können Vögel dagegen sehr gut umgehen: Als beim Umbau der Dresdner Albertbrücke Netze gespannt wurden, um Schwalben am Brüten zu hindern, bauten diese ihre Nester einfach auf der anderen Seite der Brücke. Auch die Sperbergrasmücke dürfte schlau genug sein, ihr Nest nicht gerade auf schwarzer Folie zu bauen ;-)

Es scheint also neben den bisher bekannten Spargelgerichten (Spargel mit Butter, Spargel mit Crêpe oder Spargel mit dünnen Schinkenscheiben) ein ganz neues Gericht zu geben: Spargel mit Rotem Hering. Aber dieses Gericht ist nicht sehr appetitlich. Um es deutlicher zu sagen: Diese Ablenkung von den wirklich relevanten Eingriffen in die Natur stinkt wie ein stark verdorbener »Roter Hering«.


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Das Straßenschild muss weg!

29. März 2017

In Berlin wird über die Umbenennung der Mohrenstraße diskutiert und ich wurde gebeten, meine Meinung zu diesem Gastartikel in der Berliner Zeitung zu sagen:

Offene Frage, @drbrandner und @stefanolix: Gibt es ein unideologisches Argument für den Namen „Mohrenstraße“? [Tweet zum Einstieg]

Der Fragesteller ist Christian Bangel, Chef vom Dienst bei @zeitonline. Zuerst reagierte Barbara Brandner mit der Frage, welches Argument denn für die Umbenennung spräche.

Gegenfrage: Gibt es für deren Umbenennung ein unideologisches Argument? Der Text ist Ideologie. Weder Mohr noch Neger haben in der Sprachgeschichte überwiegend abwertende Bedeutung. [Tweet]

Darauf Christian Bangel:

Da steht das Gegenteil und ich schließe mich an. Sie müssten Belege für Ihre Ideologiebehauptung liefern. Oder besser: für die von Ihnen behauptete positive Konnotation des Wortes „Mohr“.

Christian Bangel setzt sich also ebenfalls dafür ein, dass die Straße umbenannt wird – aber er fordert uns zu Argumenten heraus. Diese Herausforderung nehme ich gern an.

Bevor wir einsteigen: Es gibt für kaum ein Wort nur eine absolut positive oder absolut negative Konnotation. Die Konnotation eines Wortes ändert sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen. Bei Urteilen über die Vergangenheit sollten nur mit äußerster Vorsicht unsere heutigen Maßstäbe angelegt werden.


Die Autoren des Artikels aus der Berliner Zeitung möchten anhand sprachlicher Argumente herleiten, dass der Begriff »Mohr« in der deutschen Sprache negativ besetzt sei und dass das Straßenschild folglich verschwinden müsse. Für alle Zitate aus dem Artikel gilt diese Quelle.

Schauen wir, um die Diskussion zu versachlichen, zunächst auf die Etymologie. Das Wort „Mohr“ (altdeutsch: mor) stammt sowohl vom griechischen moros („töricht“, „einfältig“, „gottlos“) als auch vom lateinischen maurus („schwarz“, „dunkel“) ab.

Hier wird bereits versucht, die Bedeutung des Wortes in einen negativen Rahmen zu setzen. Als erste Abstammung des Wortes wird (ohne Quellenangabe) eine Bedeutung genannt, die in den Online-Nachschlagewerken DWDS, Wiktionary, Duden und im alten Wörterbuch der Deutschen Sprache (Grimm) nirgends zu finden ist (siehe unten).

Um es klar zu sagen: Die Autoren sind in der Beweispflicht. Sie müssten anhand von Quellen zeigen, dass das deutsche Wort »Mohr« aus einem griechischen Wort stammt, das später im Englischen für »Trottel« oder »Idiot« stand.


Es geht weiter im Text:

In der Lutherbibel heißt es dann: „Kan auch ein Mohr seine haut wandeln?“ Bis heute, in der Fassung aus dem Jahr 2017 erneut bestätigt, verwendet die Lutherbibel an dieser Stelle das Wort „Mohr“.

Der Begriff „Mohr“ entspricht etymologisch zwar locker dem griechischen Aithiopia hat aber allenfalls unspezifische geografische Konnotationen. Der Gebrauch des Begriffs durch Martin Luther ist klar negativ belegt: Im Kontext des zitierten Bibelverses geht es darum, dass die Farbe schwarz die nicht änderbar sündhafte Seele anzeigt.

Auch hier gibt es in dem Artikel keine Quellenangabe. Aber ich reiche sie gern nach: Martin Luther verwendet das Wort »Mohr« bei der Übersetzung einer Brandrede des Propheten Jeremia, der den Bewohnern Judas und Jerusalems mit sehr drastischen Worten ihre Schlechtigkeit und chronische Unverbesserlichkeit vorhält:

Kann auch ein Mohr seine Haut wandeln oder ein Parder seine Flecken? So könnt ihr auch Gutes tun, die ihr des Bösen gewohnt seid. [Jeremia 13, Vers 23]

Was der Prophet damit sagt: Ihr seid so sündig und unverbesserlich, dass Ihr nie wieder Gutes tun könnt. Er stellt den schwarzen Menschen nicht als schlecht, sondern seine Haut als unveränderbar dar. Das ist ein Unterschied.

Was man mit dem Wissen von heute sagen kann: Jeremia objektifiziert die Haut der schwarzen Menschen für seine Argumentation. Das würde man heute mit dem gebotenen Anstand sicher nicht tun.

Zur theologischen Seite habe ich den evangelischen Inselpfarrer von Teneriffa-Süd befragt. Er bestätigte mir, dass die Konnotation nicht negativ ist und sagte mir dazu noch:

Das Alte Testament ist das älteste Dokument aus dem vorderen Orient, das überhaupt einen allgemeinen Begriff des Menschen hat, unabhängig von Ethnie, Rasse und Geschlecht.

Damit ist das Argument gegen Martin Luther auch erledigt: Luther übersetzt den Jesaja nach bestem Wissen und Gewissen. Er verwendet das Wort »Mohr« in keiner Weise negativ oder rassistisch.


Auch bei der folgenden Argumentation aus dem Artikel fehlen wieder der Zusammenhang und die Quelle:

Diese negative Prägung des Wortes „Mohr“ lässt sich auch literarisch durch die Jahrhunderte verfolgen. Bei Kleist heißt es etwa: „Du hast ein menschliches Gesicht, zu dir,/ Wie zu dem Weißen unter Mohren, wende/ Ich mich“ – die Mohren sind die, die sich von Menschen unterscheiden.

Ich kann nur empfehlen, jedes Argument im Zusammenhang zu lesen. Hier ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass Kleist im Text den einzigen Menschen meint, den jemand in der Fremde zu kennen glaubt, weil er nämlich derselben Kultur angehört:

Nur dir, nur dir darf ichs vertraun – Denn hier
Auf dieser Burg – mir kommt es vor, ich sei
In einem Götzentempel, sei, ein Christ,
Umringt von Wilden, die mit gräßlichen
Gebärden mich, den Haaresträubenden,
Zu ihrem blutgen Fratzenbilde reißen –
– Du hast ein menschliches Gesicht, zu dir,
Wie zu dem Weißen unter Mohren, wende
Ich mich – Denn niemand, bei Gefahr des Lebens,
Darf außer dir des Gottes Namen wissen,
Der mich entzückt. –

[Heinrich von Kleist: Die Familie Schroffenstein]

Auch hier argumentieren die Autoren des Artikels also nicht redlich: aus dem Zusammenhang gerissen und ohne Quellenangabe soll eine negative und rassistische Verwendung unterstellt werden, die es bei Kleist nicht gibt.


Eine letzte Argumentationslinie der Gastautoren der »Berliner Zeitung« soll die negative Verwendung des Begriffs »Mohr« bei Hofe beweisen und scheitert ebenso:

An herrschaftlichen Höfen wurde der Begriff „Mohr“ für Menschen genutzt, die ver- und gekauft wurden: So bestand die Prinzessin am Ostfriesischen Hof zu Aurich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auf ihren „Mohren“ – Fürst Georg Christians versuchte vergeblich „einen jungen Mohren und eine junge Mohrin“ in Amsterdam für sie zu kaufen.

Und Friedrich Wilhelm I. schrieb 1728 an seinen Gesandten, er solle „nach anliegendem Maßband einige junge Mohren kaufen […]. Sie müssen so jung sein, dass sie noch wachsen werden. Der Resident muss darauf bedacht sein, die Jungens wohlfeil zu bekommen.“

Ja: An herrschaftlichen Höfen wurden zu jener Zeit Menschen gehandelt. Friedrich Wilhelm I. von Preußen hat von August dem Starken auch 600 Dragoner »übernommen« und gegen wertvolle Vasen getauscht, die bis heute unter der Bezeichnung »Dragonervasen« in Dresden zu sehen sind.

Beide Geschäfte sind nach heutigen Maßstäben ein Verstoß gegen elementare Menschenrechte. Nach damaligen Maßstäben hat Friedrich Wilhelm aber einfach nur beschrieben, was er für eine »Ware« haben will: eben Dragoner oder Mohren. Nicht das Wort »Mohr« ist hier der Skandal, sondern der Handel mit Menschen – ob es nun Soldaten oder Menschen mit schwarzer Hautfarbe waren.


Zuletzt bleibt anzumerken dass ich weder für eine Umbenennung noch gegen eine Umbenennung der Straße bin. Für einen Argumentationswettstreit bin ich aber zu haben.

Wenn die Straße per Beschluss der Kommunalpolitiker umbenannt wird, sollte es mit guten Argumenten begründet werden. Wenn eine demokratische Entscheidung der Betroffenen getroffen werden soll, schaden Argumente bekanntlich auch nicht. Nur: Gebt mir bitte bessere Argumente als diesen tendenziösen Artikel aus der Berliner Zeitung!


Sprachlich interessante Links:

Der Begriff Mohr im DWDS

Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm: Mohr

Der Duden: Mohr

Wiktionary: Mohr


Weiterführende Links: Ein Bild in Berlin und seine Geschichte [via].


Weiterführende Debatte:

Diskussion mit Christian Bangel (Thread)



Die Geschichte der drei Fragen zur Hasskriminalität

11. März 2017

Alles begann mit einer Grafik der »Tagesschau«: Sie zeigt linke und rechte Straftaten, die aus Hass begangen worden sein sollen. Diese Grafik wird gern zur Unterstützung der Argumentation »von ›Links‹ geht doch keine Gefahr aus« eingesetzt.

Zu Beginn ein Appell: Beschimpfen Sie bitte nicht diejenigen Nutzer, die in den sozialen Netzwerken mit der Grafik der Tagesschau daherkommen. Antworten Sie sachlich, ohne Drohungen und Schimpfwörter. Bringen Sie Argumente. Dann haben Sie schon mal nach Punkten gewonnen – und vielleicht können Sie sogar jemanden überzeugen.

Sie finden die Grafik in der Mitte dieses Tweets.

Die Grafik der Tagesschau stellt für 2015 die riesige Zahl von 9.426 Straftaten »rechter Hasskriminalität« der hundertfach kleineren Zahl von 96 Straftaten »linker Hasskriminalität« gegenüber. Ist also »Rechts« hundertmal schlimmer als »Links«? Um das herauszufinden, lohnt sich ein Blick auf die Zahlen.


Was ist eigentlich Hasskriminalität?

Die Zahlen der Tagesschau stammen aus einer gesonderten Auswertung der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK). Das Besondere an dieser Statistik politischen Auswertung ist: Sie beschränkt sich ausschließlich auf Hasskriminalität – also auf Straftaten, von denen man annimmt, dass sie aus Hass begangen werden.

Dafür hat die Politik spezielle Kategorien geschaffen, mit denen nahezu alle »rechten«, aber nahezu keine »linken« Straftaten abgedeckt sind. Um es für den Teilbereich der Gewalttaten in konkrete Zahlen zu fassen (die Zahlen der Gewalttaten stammen vom Verfassungsschutz):

Von den »rechten« Gewalttaten des Jahres 2015 finden sich 980 von etwa 1.400 in der Hasskriminalität wieder.

Von den »linken« Gewalttaten des Jahres 2015 finden sich dort ganze 24 von etwa 1.600 Gewalttaten.

Noch einmal in Prozent: Aus Hass wurden laut dieser politischen Einordnung 70 % aller rechten, aber nur 1,5 % aller linken Gewalttaten verübt. Wenn man die Zahlen der PMK zugrundelegt, ist der Anteil »links« noch wesentlich kleiner und »rechts« etwas kleiner.


Wie kommen diese Ergebnisse zustande?

Die Gewalttaten der »Linken« werden zwar in der PMK-Statistik und im Verfassungsschutzbericht erfasst, aber sie werden aus der Erfassung der Hasskriminalität fast vollständig wieder herausgenommen.

Das geschieht mit einem simplen politischen Trick, der nichts mit Statistik zu tun hat: Straftaten von »Linken« werden durch das Festsetzen geeigneter Kategorien nicht als Hasskriminalität gewertet. Es rutscht allenfalls das eine oder andere Delikt durch, das sowohl von rechts als auch von links begangen werden kann – etwa einige Fälle des Antisemitismus.

Wenn aber Linksextremisten in Leipzig mit Steinwürfen und anderen Gewalttaten eine Polizeiwache überfallen, dann geschieht das im Rahmen dieser politisch verordneten Einordnung nicht aus Hass.

Es verwundert natürlich, dass der Staat Angriffe auf seine eigenen Beamten nicht als Hasskriminalität zählt. Ich kann dazu nur sagen: Ich habe als zufälliger Zeuge Angriffe gegen Polizisten gesehen und ich habe auch den herausgebrüllten Hass der Täter gehört. Ich würde dafür eine eigene Kategorie schaffen.


Eingeschobener Hinweis: Ich habe den Bereich der Gewalttaten gewählt, weil diese Taten wenigstens annähernd vergleichbar sind. Propagandadelikte sind bekanntlich zu 99 % »rechte« Straftaten: Es ist aus guten Gründen strafbar, den Holocaust zu leugnen, bestimmte Naziparolen zu grölen und ein Hakenkreuz an die Wand zu malen.

Es ist dagegen nicht strafbar oder wird kaum verfolgt: die Verbrechen des Stalinismus, des Maoismus oder auch des nordkoreanischen Regimes zu leugnen, deren Parolen zu grölen, und deren Symbole zu verbreiten.


Wie sind die Gewalttaten von Rechts und Links einzuordnen?

Die Statistik des Verfassungsschutzes und die allgemeine PMK-Statistik weisen für 2015 mehr linke als rechte Gewaltstraftaten aus. Der Verfassungsschutz nennt 1.608 linksextremistische und 1.408 rechtsextremistische Gewalttaten.

Zwischen den Statistiken des Verfassungsschutzes (Verfassungsschutzbericht) und der Innenministerien (PMK) gibt es Unterschiede, weil der Verfassungsschutz nur Straftaten mit ausdrücklich extremistischem Hintergrund zählt. Die Innenministerien zählen dagegen jede politische Gewalt. Aber diese Unterschiede kann man im Rahmen dieses Themas vernachlässigen.

Eine interessante Frage stellte Martin Domig auf Twitter: »Wie wird festgestellt, ob eine Tat links oder rechts eingeordnet wird?« – Ich denke, dass der Verfassungsschutz hier vor allem auf die Gruppenzugehörigkeit der Täter und auf die Motive schaut. Aber nach der Hufeisentheorie treffen sich rechte und linke Totalitäre ja bekanntlich in ihrer Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats.


Hat die Tagesschau gelogen?

Nein! Die Tagesschau hat mit ihrer Grafik eine staatliche Statistik politische Interpretation wiedergegeben, die in dieser Form offiziell herausgegeben wird. Die Grafik gibt die Zahlen soweit auch richtig wieder. Die Tagesschau lügt weder mit der Grafik noch mit den Zahlen.

Diese Statistik politische Interpretation ist aber erklärungsbedürftig: Aus welchen Straftaten wird sie zusammengestellt? Was wird weggelassen und warum wird es weggelassen? Warum werden Gewalt und Propaganda in einem Balken zusammengefasst?

Deshalb ist der Tagesschau trotzdem ein Vorwurf zu machen: Sie scheitert an der Aufgabe, die Zahlen für ihr Publikum richtig einzuordnen – oder sie hat es nicht gewollt. Das vermag ich nicht einzuschätzen. Die Zahlen sind jedenfalls so brisant, dass sie eine Erklärung notwendig gehabt hätten.


Werden wir in Zukunft bessere Statistiken bekommen?

Um es ehrlich zu sagen: Es sieht nicht danach aus. Man kann jede fragwürdige Statistik Interpretation noch ein Stück fragwürdiger machen. Der Begriff der Hasskriminalität wird in Zukunft noch weiter gefasst: er umfasst nun auch »islambezogene Hasskriminalität«.

Wenn aber jemand aus Hass gegen Christen hetzt, die Scheiben eines Gemeindehauses einwirft, eine christliche Kirche anzündet oder diesen Brand bejubelt, dann ist es auch in Zukunft kein Hassverbrechen.

Wenn jemand Polizisten mit Steinen und Feuerwerkskörpern angreift, Hass gegen sie verbreitet oder ihnen mit Überfällen auf dem Heimweg vom Dienst droht, dann sind diese Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht in der Statistik politischen Interpretation der Hasskriminalität zu finden.


Fazit

Was richtet man mit Statistiken an, die eine große Kategorie von Straftaten (»Rechts«) in den Vordergrund stellen und die andere Kategorie (»Links«) verschleiern? Man verletzt das Rechtsempfinden der Bürger, man untergräbt das Vertrauen der Bürger in staatliche Stellen und staatliche Zahlen.

Deshalb noch ein Appell an jede Leserin und jeden Leser dieses Textes: Bewahren Sie bitte die Ruhe und lesen Sie die Zahlen einen kühlen Kopf. Halten Sie kritische Distanz zu Statistiken: Die meisten sind wirklich gut, nur wenige sind zweifelhaft. Finden Sie heraus, welche Statistiken Ihnen einen Erkenntnisgewinn bringen. Reden Sie mit anderen Menschen darüber. Verdammen Sie bitte nicht jede Statistik, nur weil es einige schlechte gibt.


Quellen: Die Statistiken der Hasskriminalität und der politisch motivierten Kriminalität sind in dieser Pressemitteilung als PDF-Dateien verlinkt.

Der Verfassungsschutz berichtet über linksextremistische und rechtsextremistische Straftaten.

Zur Stärkung Ihrer Medienkompetenz können Sie ja dann in diesem Artikel der ZEIT nach »rechten« und »linken« Gewalttaten suchen ;-)

Viel Erfolg beim Auswerten!



Ergänzung 1: Delikte unter falscher Flagge

Das Hakenkreuz steht für die Nazis und die Naziverbrechen. Es ist in Deutschland ein verbotenes Symbol und wird als »rechte Hasskriminalität« eingestuft. Allerdings ist es sehr leicht, ein Hakenkreuz zu schmieren oder zu sprühen. Das Hakenkreuz wurde z.B. zur Tarnung von Straftaten verwendet:

Bingen: Brandstiftung

Vorra: Verschleierung von Baumängeln

Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Überfall und Übergriff schlicht erlogen wurde: dazu gehört der Hakenkreuzfall von Mittweida.

Das sind drei Fälle, die aufgeklärt werden konnten. Sie waren in ihren Auswirkungen so brisant, dass Polizei und Staatsanwaltschaft eine Menge Ermittlungsarbeit hineinstecken mussten: Brandstiftung, Zerstörung, Vortäuschung einer schweren Straftat.

Aber es gibt auch viele »harmlose« Fälle, in denen Nazisymbole einfach so geschmiert werden und die Täter im Schutz der Dunkelheit entkommen: In Wahljahren werden Wahlplakate von Politikern aus CDU, FDP und seit einigen Jahren auch AfD des öfteren damit verunstaltet. Diese Fälle lassen sich kaum jemals aufklären. Das Hakenkreuz gilt dann nichtsdestotrotz als rechte Hasskriminalität, obwohl es auch von jedem politischen Gegner der genannten Parteien kommen kann.


Ergänzung 2: Statistik oder politische Interpretation?

Ich habe an einigen Stellen das Wort »Statistik« durchgestrichen und durch »(politische) Interpretation« ersetzt. Mit folgender Begründung: Die Erfassung der Straftaten durch den Verfassungsschutz als »linksextremistisch« oder »rechtsextremistisch« kann noch als Statistik bezeichnet werden. Die PMK-Statistik der Innenministerien ebenfalls – auch wenn hier politischer Einfluss genommen wird. Dagegen ist die spätere Aufgliederung der Zahlen in »Hass« und »kein Hass« eine rein politische Entscheidung.


Ergänzung 3: Wer sich gehasst fühlt …

In einer Agenturmeldung vom 28.02.2017 wurde verbreitet, dass dem Europarat die Statistik noch lange nicht ausreicht.

Wenn die Darstellung der Agentur richtig ist, soll künftig nach Auffassung des Europarats jedes Delikt als Hasskriminalität gelten, das von ausgewählten Gruppen oder Einzelpersonen, Lobbyisten oder Aktivisten als solche definiert wird (Hervorhebung von mir):

Die Kommission forderte Deutschland auf, alle Taten als Hasskriminalität zu verstehen, die Opfer oder Dritte als rassistisch, homo- oder transphob auffassen. Die Reduzierung auf Delikte, die sich gegen eine Person etwa wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung richteten, sei zu restriktiv.

Hasserfüllte Gewalt gegen die Vertreter des Rechtsstaats, gegen Investoren, gegen Eigentümer von Wohnungen oder einfach nur gegen die Mitglieder einer christlichen Kirchgemeinde wird dagegen auch weiterhin nicht erfasst werden.



Geschäftsmodell Geschichtsvergessenheit?

8. März 2017

Nachdem die ersten Artikel des Projektes »Beobachter Völkischer« vorliegen, kann man Anspruch und Wirklichkeit miteinander vergleichen. Der Anspruch wird in diesem Schmalbart-Artikel formuliert.

Wir […] wollen dazu beitragen, Deutschland vor einer solchen Erosion des Vertrauens in gesellschaftliche Institutionen zu bewahren – einer Erosion durch populistisches Gerede, das sich selbst zur (schweigenden, eigentlichen) Mehrheit aufschwingt.

Der Name des Projektes kann nur interpretiert werden als »Beobachter der völkischen Medien« oder »Beobachter des Völkischen«. Mehr Spielraum gibt es da nicht. Der Versuch einer Neudefinition des Begriffs »völkisch« wäre einfach lächerlich: Das Wort hat eine eindeutige historische Bedeutung und Belastung.


Wer aber in Kenntnis der deutschen Geschichte und der NSDAP-Zeitung eine Liste von Medien als »völkisch« etikettiert und unter »Beobachtung« stellt, steht in einer gewissen Beweispflicht: Was ist an den Medien »völkisch« und warum ist der Bezug zum »Völkischen Beobachter« gerechtfertigt?

Eine legitime Auflistung der genannten Publikationen als »völkische« Medien würde voraussetzen, dass man an konkreten Artikeln dieser Medien aus der Vergangenheit völkisches Gedankengut nachweist. Das ist nicht geschehen.

Stattdessen reagiert der Twitter-Account von »Schmalbart« auf sehr merkwürdige Weise auf meine Kritik:

Sollte die Frage nicht eher sein, was die Motivation ist, ausgerechnet aus Dresden ständig auf Äquidistanz hinzuweisen? [Link]

Was soll mir damit unterstellt werden?


Auch wenn man die Ausrichtung einzelner Medien oder einzelner Artikel aus Medien von dieser Liste inhaltlich kritisieren mag: Keines der bisher aufgeführten Beispiele auf der Projektseite hat auch nur im Entferntesten etwas mit den Nationalsozialisten (früher NSDAP oder heute NPD) zu tun.

Bei sämtlichen Publikationen von Roland Tichy, bei der »Achse des Guten« oder bei der »Weltwoche« ist es sogar geradezu absurd, sie in die Nähe des »Völkischen« zu rücken. Sie stehen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sie weisen auf Gefahren für diese Grundordnung hin. Schmalbart verwendet aber als plakative Zwischenüberschrift:

Unter Beobachtung: Achse des Guten

Fasst man den Titel des Projektes und die Zwischenüberschrift zusammen, dann ergibt sich: »Unter Beobachtung als völkisches Medium: Die ›Achse des Guten‹«.

Ich lese Publikationen wie »Kopp« oder »PI«, die auch auf der Liste stehen, aus Prinzip nicht. Aber es ist sowieso müßig, darüber zu diskutieren: die Betreiber von Schmalbart sind in der Beweispflicht. Sie müssten beweisen, dass die Medien »völkisch« sind und zu recht mit dem Namen des NSDAP-Organs assoziiert werden.


Fazit: Der offensichtlich ganz bewusste Bezug des Projektnamens auf den »Völkischen Beobachter« der NSDAP ist inakzeptabel. Der »Völkische Beobachter« war das offizielle Organ der NSDAP. Er war ein Propagandainstrument zur Vorbereitung der Verbrechen des NS-Regimes. Die Verbrechen des NS-Regimes sind historisch singulär.

Somit ist der Name »Völkischer Beobachter« historisch derart stark vorbelastet, dass er auch als Umkehrung nur mit äußerster Vorsicht zu verwenden ist: Man kann sich darauf beziehen, wenn das NS-Regime verharmlost oder wenn eine neue NS-artige Ideologie propagiert wird.

Das alles kann den Schmalbart-Initiatoren nicht entgangen sein. Sie wurden auch von mehreren Seiten darauf hingewiesen. Es darf die Frage gestellt werden: Warum wird das Projekt so genannt und warum werden ausgerechnet diese Medien gelistet? Eine plausible Begründung für die Zusammenstellung der Liste gibt es nicht. Gehört es zum Geschäftsmodell, möglichst viel Aufmerksamkeit zu erregen?

Wer übernimmt eigentlich die medienkritische Beobachtung von Projekten wie »Schmalbart«?


Ergänzung 1: Messen wir doch mal das Projekt »Beobachter Völkischer« an Schmalbarts eigenem Anspruch ;-)

Uns geht es um Versachlichung und Klärung, um saubere Diskussion und Streit um Standpunkte. Wir wollen aber auch Grenzen ziehen, wenn Unwahrheiten und Verdrehungen oder gar Fälschungen verbreitet werden.


Ergänzung 2 ist eine Frage: Was wurde eigentlich aus den enthusiastischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der ersten Schmalbart-Konferenz in Berlin, die auf etwas Neues gehofft haben und nun diesen x-ten Aufguss einer Liste »rechter« Medien serviert bekommen?


Ergänzung 3: So klang es damals, als Schmalbart mit einer Idee begann. Vergleichen Sie es mit der Anmaßung, Medien als »völkisch« zu etikettieren:

Polarisierung erzeugt zwar Reichweite, verstärkt aber eine weitere Spaltung der Gesellschaft. Schmalbart muss sich im Ton zügeln und Herablassung vermeiden: Wer intelligent ist, bezeichnet andere nicht als dumm, weil es zu nichts außer Streit führt. […] Schmalbart muss sachlich bleiben, klar und unmißverständlich in der Wortwahl – ohne Herablassung.

Was für ein Unterschied …


Ergänzung 4 ist ein Zitat von Oliver Gorus:

Wer Rufschädigung für ein legitimes Mittel gegen Andersdenkende hält wird der perfekte Untertan im nächsten totalitären Staat sein.



Schmalbart beobachtet das Völkische

6. März 2017

Das Netzwerk »Schmalbart« bezeichnet sich als »Netzwerk von Menschen, die etwas gegen Populismus unternehmen wollen«. Man hat eine Seite gestartet, auf der man nach eigener Aussage rechtspopulistische Medien beobachten will. Die Seite heißt

Beobachter Völkischer

und man darf annehmen, dass es also speziell um »völkische« Medien geht [aktuell: hier ist der grundsätzliche Artikel dazu].

Zu den Artikeln aus »völkischen Medien« gehört für »Schmalbart« dieser Artikel der »Achse des Guten« über die VW-Vorstandgehälter. Mein schneller Kurzkommentar zu einem der ersten Schmalbart-Artikel:


1. Es stimmt, dass Liberale die Gehaltsfindung für Spitzenmanager dem Markt überlassen, aber unter folgenden Bedingungen: der Preis muss sich frei am Markt bilden können und der Spitzenmanager muss seine Leistung bringen. Es bestehen mindestens seit dem großen Betriebsratsskandal Zweifel, ob bei den VW-Gehältern wirklich immer der Markt entscheidend war. Es bestehen noch größere Zweifel, ob etwa Herr Winterkorn oder Frau Hohmann-Dennhardt wirklich die vielen Millionen Euro Gehalt wert waren. Diese berechtigten Zweifel werden in dem Achse-Artikel (zugegebenermaßen pointiert) angesprochen.

2. In dem Achse-Artikel werden auch typische linke Argumente verwendet, etwa zum Verhältnis zwischen den Einkommen der Arbeiter und der Spitzenmanager. Diese Argumente kennt man etwa von Frau Wagenknecht oder Herrn Gysi, von SPD-Politikern oder von Gewerkschaftern.

3. Der Artikel ist seinem Wesen nach ein Kommentar, also eine Meinungsäußerung. In dem Kommentar wird durchaus abgewogen, ob der Staat in die Gehaltsfindung eingreifen sollte. Als Besonderheiten werden hervorgehoben: die Staatsbeteiligung bei VW und der Einfluss der SPD. Beides kann man kritisieren – dafür muss man weder »rechts« noch »völkisch« sein.


Diese drei Punkte führen mich zu der Frage: »Schmalbart« beobachtet »rechte«, »völkische«, rechtspopulistische Medien – wieso wird dieser Artikel als »rechts« oder »völkisch« diskreditiert? Beides ist in der Öffentlichkeit negativ konnotiert. Ich kann in dem Artikel allenfalls eine allgemeine Tendenz zum unbestimmten Populismus erkennen, aber keine rechtsradikalen oder völkischen Aussagen.


Ergänzung: Der Name der »Schmalbart«-Seite ist bewusst die Umkehrung des Namens des »Völkischen Beobachters«. Dieser war das Zentralorgan der NSDAP. Wenn man im Jahr 2017 eine Seite »Beobachter der Völkischen (Medien)« nennt, dann müssten die beobachteten Medien also der NPD oder noch schlimmeren Organisationen nahe stehen. Diese Medien müssten einen neuen Nationalsozialismus propagieren und/oder den alten Nationalsozialismus verherrlichen. Die Namensgebung ist angesichts der tatsächlich beobachteten Medien völlig absurd [aktuell: das habe ich dann hier weitergeführt].