Der Autor dieses kleinen Blogs wurde im Herbst um einen Beitrag in einer Fachzeitschrift für Sprachkritik gebeten. Im Vorwort schreibt der Gastherausgeber Prof. Joachim Scharloth (Dresden, Tokio):
»Stefanolix reflektiert in seinem Beitrag die Frage, inwiefern staatliche Maßnahmen geeignet sind, öffentliche Debatten zu regulieren. Als Blogger […] leistet er einen Beitrag zur Frage, wie die Beteiligten die Debatte um Hate Speech wahrnehmen und welche Lösungsansätze sie zur Bearbeitung von Hassrede favorisieren.«
Das Sonderheft ist inzwischen erschienen und es heißt »Hate Speech / Hassrede«. Es enthält interessante Beiträge und Denkanstöße, über die hier zu reden sein wird. Aber der Titel gefällt mir nicht mehr.
Im Advent 2017 möchte ich das Thema nicht nur positiv formulieren, sondern auch positiv bearbeiten. Deshalb heißt die Serie »Besseres Kommunizieren im Netz«: Wer die Risiken kennt und damit umzugehen versteht, wird auch in den Zeiten des Hasses einen Weg der Kommunikation finden. Die Nobelpreisträgerin Marie Curie soll gesagt haben
»Man braucht vor dem Leben keine Angst zu haben. Man muss es nur verstehen.«
Ich will in diesen 24 Tagen verstehen, was sprachlich und psychologisch hinter dem Phänomen der sogenannten Hassrede steht. Ich will versuchen, es Euch mit meinen Worten zu erklären. Ich will am Ende auch Strategien ableiten, mit denen man im Netz überleben und Mensch bleiben kann. Ich freue mich über alle positiven Hinweise.
Ein letzter Blick nach hinten: Es hat sich gezeigt, dass alle staatlichen Kampagnen gegen den »Hass im Netz« grandios gescheitert sind: Der Staat hat die falschen Anreize gesetzt. Aus politischen Gründen wurden die falschen Akteure beauftragt. Diese falschen Akteure haben dann auch noch die falschen Methoden eingesetzt.
Insgesamt wurde also weit mehr Schaden als Nutzen angerichtet. Aber auch hier will ich mich an Marie Curie halten:
»Ich beschäftige mich nicht mit dem, was getan worden ist. Mich interessiert, was getan werden muss.«
Wie würde ein vernünftiger Mensch an die Sache herangehen? Analysieren und verstehen, Ziele ableiten, Methoden auf ihren Nutzen untersuchen und am Ende vielleicht Ansätze für Erfolgsmethoden finden.
Geplant ist folgendes: Ich werde meinen eigenen Beitrag aus der Sprachzeitschrift in mehreren Abschnitten vorstellen und ergänzen. Ich werde als interessierter Quereinsteiger lesen und wiedergeben, was die Sprachwissenschaftler zu diesem Thema schreiben. Vielleicht werde ich zwei interessante Interviews führen.
Am 24.12. wird der Hass nicht aus dem Netz verschwunden sein. Aber vielleicht werden wir alle etwas mehr über die Hintergründe wissen. Und im besten Fall werden sich aus dem Verstehen Erkenntnisse für die nächsten Jahre ergeben. Mehr kann man von einem kleinen Adventskalender nicht erwarten.
Ich hatte gestern versprochen, meine Argumentation aus dem Aptum-Artikel schrittweise vorzustellen und zu kommentieren. Der Artikel beginnt so:
Diskussionsgruppen und soziale Netzwerke bilden ein soziales Umfeld, in dem Informationen ausgetauscht werden. Zu Beginn waren die Gruppen exklusiv: Sie waren den wenigen Menschen vorbehalten, die einen Internetzugang hatten. Diese legten ihre Regeln selbst fest und setzten sie in einer Art Selbstverwaltung durch. […] Heute sind die sozialen Netzwerke nicht mehr exklusiv, sondern ein Spiegelbild (fast) der gesamten Gesellschaft. Die Regeln werden von wenigen großen Internetunternehmen vorgegeben und durchgesetzt. Der Staat strebt seit 2016/17 eine stärkere Regulierung an.
Gemeint sind damit die Newsgroups, zu denen ich kurz nach der Wende selbst gehören durfte. Zum einen waren das Gruppen für Unix und das Textsatzsystem TeX/LaTeX. Zum anderen waren es auch schon Gruppen über Religion, weil ich damals aus einer religiösen Sondergemeinschaft ausgestiegen bin und später anderen dabei geholfen habe.
In den Diskussionen im Netz hat es von Beginn an Konflikte gegeben. In diesen Konflikten wurden immer auch Äußerungen eingesetzt, die als beleidigend, provozierend und ausgrenzend aufgefasst werden können: um Macht zu demonstrieren oder Regeln durchzusetzen, aber auch um Personen zum Verstummen zu bringen oder sie sozial zu diskreditieren.
Es galt damals nicht als Grobheit, wenn man jemanden mit etwas deutlicheren Worten darauf hingewiesen hat, dass es eine FAQ gibt. Dass man bei Problemen mit LaTeX entweder ein lauffähiges Minimalbeispiel angeben oder lange auf Antworten warten muss. Dass es einen Preis für die nutzloseste Anwendung des Unix-Befehls »cat« gibt.
Diese Hinweise hatten einen technischen und ökonomischen Sinn: Arbeitszeit, Netzdurchsatz und Speicherplatz waren teuer. Deshalb wurden deutliche Worte verwendet, die vermutlich heute schon als Hassrede interpretiert werden könnten. Tatsächliche Beleidigungen waren verpönt und sie konnten zum Ausschluss aus der Gruppe führen.
Allerdings bekamen diejenigen, die sich dann doch nicht benehmen konnten, durchaus auch mal eine »Merkbefreiung« ausgestellt:
Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform Name : ____________________ Vorname : ____________________ Geburtsdatum : __________ Geburtsort : ____________________ Personalausweisnummer: ____________________ ist hiermit für den Zeitraum von [_] 6 Monaten [_] 12 Monaten [_] 24 Monaten [_] unbefristet davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu zeigen.
[Quelle]
Letztlich war das aber keine Hassrede, sondern nur ein klares »Nicht weiter so!« – ich kann mich an manche Person erinnern, die vernünftiger zurück kam und dann wieder mitmachen durfte.
Wenn ich heute zurückblicke: Es war eine schöne Zeit. Die Welt im Netz war recht klein, die Welt außerhalb des Netzes hat uns weitgehend ignoriert. Weil niemand ausgeschlossen wurde und weil die Welt um uns herum kein Interesse am Netz hatte, kann man diese Gruppen im Grunde auch nicht als privilegiert bezeichnen.
Aus den Zeiten der Newsgroups stammt auch der heute antiquierte Begriff »Netiquette«. Diese Regeln wurden von Enthusiasten für Enthusiasten gemacht, von Gleichgesinnten für Gleichgesinnte, von Gleichen für Gleiche.
In meinem Artikel geht es zum Thema unerwünschte Äußerungen so weiter:
Derartige Äußerungen können je nach Perspektive unterschiedlich wahrgenommen werden: als Mittel zum Zweck, als unfaire Rhetorik, als kalkulierte Ausgrenzung oder auch als Hass.
Die Wahrnehmung einer Äußerung ist abhängig von den Werten und Normen des sozialen Umfelds sowie vom Bildungsstand, von der Qualifikation und nicht zuletzt von den persönlichen Werten und Normen der Adressaten:
Ein und dieselbe Äußerung kann als legitimer rhetorischer Kunstgriff, als beleidigend, als passend oder unpassend empfunden werden. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Einordnung auch vom persönlichen Kalkül, von politischen oder von geschäftlichen Interessen bestimmt sein kann.
Die Einordnung einer Äußerung als »Hass« ist also i. d. R. subjektiv. Als »Hassrede« kann eine Äußerung definiert werden, die in der Allgemeinheit Ablehnung und Entrüstung hervorruft, weil soziale Normen verletzt wurden. Die rechtliche Bewertung einer Äußerung als legal oder illegal kann mehrere Gerichtsinstanzen beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht hat im August 2016 geurteilt (BVerfG 2016):
»Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen. Vielmehr darf Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen. Einen Sonderfall bilden herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen.
In diesen Fällen ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktritt. Diese für die Meinungsfreiheit einschneidende Folge gebietet es aber, hinsichtlich des Vorliegens von Formalbeleidigungen und Schmähkritik strenge Maßstäbe anzuwenden.«
Aus dem weiteren Text der Urteilsbegründung geht hervor, dass die Gerichte sehr sorgfältig zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Meinungsfreiheit abwägen müssen, bevor sie eine Äußerung als rechtswidrige Schmähkritik einstufen. Das erscheint klug und weitsichtig:
Es wird immer polarisierende und umstrittene Äußerungen geben. Wenn Grundrechte miteinander kollidieren, hat das Bundesverfassungsgericht bisher meist im Sinne der Meinungsfreiheit geurteilt.
Wenn heute vom Europarat, von der EU, von der deutschen Politik und von gesellschaftlichen Interessengruppen beklagt wird, dass der Hass im Netz angewachsen sei, stellt sich zunächst die Frage: Ist dieses Anwachsen überhaupt messbar und wie kann es gemessen werden?
An der Anzahl der als Hass wahrgenommenen Beiträge? An der Anzahl der Adressaten, die Äußerungen als Hass wahrnehmen? An der Zahl der als »hasserfüllt« identifizierten und deshalb gesperrten Accounts? An der Anzahl der Anzeigen, der eingeleiteten Ermittlungsverfahren oder Gerichtsurteile?
Hier sind einige Erklärungsansätze für das wahrgenommene Anwachsen des Hasses im Netz: Die Anzahl der realen Personen in den sozialen Netzwerken wächst und es gibt im Netz inzwischen viele Mehrfachidentitäten und Bots.
Zudem kann eine einzige Äußerung mit einfachen technischen Mitteln unter einer oder mehreren Identitäten auf allen relevanten Plattformen nahezu zeitgleich verbreitet werden. Die Äußerung kann somit hundertfach verstärkt und dabei unter mehreren Identitäten geringfügig variiert werden. Durch die Erregung über eine unerwünschte Äußerung wird auch die Äußerung selbst weiterverbreitet.
Es kommen Personen und soziale Gruppen in die sozialen Netzwerke, die sich ausschließlich eigenen Werten und Normen verpflichtet fühlen: Extremisten, Populisten, Fundamentalisten, radikale politische Aktivisten und Gegenaktivisten. Dazu kommen Anarchisten ohne klare politische Zuordnung, die gegen das vermeintlich Etablierte mit Wortwitz, Sarkasmus und auch Grobheit vorgehen – historisch etwa mit Till Eulenspiegel vergleichbar.
Mit den kurzen Ausführungen zur subjektiven Wahrnehmung der Hassrede, zur Dimension des Problems und zur Meinungsfreiheit soll die Hassrede im Netz nicht verharmlost werden: Es gibt tatsächlich sehr viele unerwünschte Äußerungen, mit denen die Kommunikation im Netz erheblich gestört werden kann. Darunter sind Äußerungen, mit denen gegen Grundwerte verstoßen wird.
Trotzdem ist eine differenzierte Betrachtung der Ursachen notwendig. Es lassen sich folgende Ursachen für Hassrede identifizieren:
- Ausgegrenztheit: Menschen fühlen sich von der ökonomischen, sozialen und technischen Entwicklung abgehängt und benehmen sich vorsätzlich daneben.
- Unwissenheit: Menschen verstoßen gegen Regeln oder verletzen kulturelle Normen, die sie gar nicht kennen.
- Aggressivität: Menschen ziehen Befriedigung daraus, andere zu verletzen oder auch aus ihren virtuellen Räumen im Netz zu verdrängen.
- Selbstüberhöhung: Verachtung anderer Menschen und Gruppen, bis hin zum offenen oder verdeckten Rassismus.
- Kalkül: politischen oder gesellschaftlichen Gegnern soll Schaden zugefügt werden.
- Irreführung: Hassrede als Operation unter falscher Flagge, um Gegnern damit zu schaden und eigene Interessen durchzusetzen.
Kontroverse Äußerungen und auch offensichtlich hasserfüllte Reden haben also vielfältige Gründe. Mit dem Löschen von Beiträgen oder dem Sperren von Nutzern kann das Symptom behandelt werden, aber die sozialen, politischen und persönlichen Ursachen bleiben bestehen.