Einige katholische Mandatsträger der Grünen haben ein Diskussionspapier über ihr Verhältnis zur Katholischen Kirche veröffentlicht. Das Magazin Telepolis hat zwei Aussagen aus dem Zusammenhang entnommen und zugespitzt.
Grüne wollen Konfessionslose mit »Kultursteuer« belegen.
Das Instrument soll Katholiken vom Kirchenaustritt abhaltenDiese Steuer will die Grünen-Gruppe ausschließlich von Konfessionslosen erheben, was Steuerpflichtige davon abhalten soll, aus der römisch-katholischen Kirche auszutreten.
Jetzt wird in manchen Blogs hitzig über die Einführung einer neuen »Strafsteuer« diskutiert. Als kritischer und neutraler Betrachter fragt man sich: Was steht denn wirklich in diesem Diskussionspapier? Ist die Analyse richtig? Sind die Schlussfolgerungen richtig?
Treten die Christen wirklich wegen der Kirchensteuer aus der Katholischen Kirche aus? Im Grunde wäre das nicht notwendig: Dem Kirchensteuerzahler entsteht kein finanzieller Nachteil gegenüber dem Konfessionslosen. Die Kirchensteuer kann bei der Einkommenssteuer-Erklärung geltend gemacht werden. [Edit:] Die steuerlichen Auswirkungen kann der Steuerberater berechnen. Rayson weist in den Kommentaren darauf hin, dass effektiv doch eine Belastung entsteht.
Eigentlich müsste also niemand wegen der Kirchensteuer aus der Katholischen Kirche austreten. Es gibt aber einige sehr persönliche Gründe für einen Austritt.
Die Führung der Katholischen Kirche hat bis heute nicht angemessen auf die vielen Fälle des sexuellen Missbrauchs durch Amtsträger innerhalb der Kirche reagiert. Über Jahrzehnte wurden diese Straftaten verdrängt und vertuscht. Das Organisationsversagen der Katholischen Kirche ist evident.
Man hört immer wieder von weiteren Problemen: Die Laienorganisationen der Katholiken fühlen sich seit Jahrzehnten von der Kirchenhierarchie missachtet und einige Gruppen fühlen sich aus der Kirche ausgegrenzt. Die Autoren aus den Reihen der Grünen haben das erkannt. Sie schreiben unter anderem:
Viele Gläubige empfinden das Verhalten der Kirchenleitung als Bevormundung und nicht als Ausdruck der befreienden und gütigen Botschaft Christi. (…) Die reine Lehre darf nicht wichtiger sein als die konkrete Fürsorge und Barmherzigkeit. Die Kirche kann nicht glaubwürdig die Barmherzigkeit Gottes verkünden, wenn sie z.B. wiederverheiratete Geschiedene lebenslänglich von der Eucharistie ausschließt.
Marginalie: Wenn man sich durch die gewundenen Sätze der ersten beiden Seiten dieses Papiers durchgekämpft hat, möchte man eigentlich nicht mehr umblättern. Kostprobe:
Was mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil so hoffnungsvoll begonnen hat – die Öffnung der Kirche zur Welt, die Verheutigung der christlichen Botschaft – hatte nicht lange Bestand.
Aus welcher Welt stammt denn bitte das Wort »Verheutigung«? Was soll das bedeuten? Und welches Heute ist gemeint? Das Zweite Vatikanische Konzil begann 1962 und endete 1965.
Die Autoren des Diskussionspapiers kommen jedenfalls selbst zu dem Schluss, dass es sehr viele Gründe für einen Austritt aus der Katholischen Kirche geben könnte. Aber dann reagieren sie wie echte Politiker: Der eigentliche Grund für den Austritt muss ein finanzieller Anreiz sein, den Menschen reagieren ja vornehmlich auf finanzielle Anreize:
Ist es sinnvoll zuzuschauen, dass viele Menschen wegen der Kirchensteuer aus unserer Kirche austreten? Wir meinen, es ist auch aus der Perspektive unserer Kirche richtig, einen Reformweg zu beschreiten, der sich am italienischen Vorbild einer »Kulturabgabe« orientiert, welche alle Menschen an eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl entrichten. Dies stärkt die Position der Kirche mehr als Debatten über die kircheninternen Konsequenzen der Verweigerung von Kirchensteuerzahlung.
Hier stellt sich die spannende Frage: Wer soll einen Reformweg beschreiten? Die Katholische Kirche oder der Staat? Eine obligatorische Abgabe zu gemeinnützigen Zwecken nennt man Mandatssteuer. Doch diese Bezeichnung war den Autoren des Papiers offensichtlich zu deutlich. Die Bezeichnung »Kulturabgabe« klingt ja viel freundlicher.
Hier kommt trotzdem der zweite Widerspruch, diesmal gegen die Telepolis: Es handelt sich gerade um keine Strafsteuer, wenn alle Steuerzahler diese gemeinnützige Spende steuerlich geltend machen können. Das stellen die grünen Politiker nicht in Frage. Es muss sich nur jeder Steuerzahler entscheiden, welchem Zweck er das Geld zukommen lässt. Von einer Strafsteuer kann absolut nicht die Rede sein.
Ein weiteres Zitat aus dem Papier der grünen Katholiken zeigt allerdings, dass sie sich der Vorteile einer staatlich eingezogenen Steuer durchaus bewusst sind:
Wir halten es aber für richtig, dass die Kirchensteuer – egal in welcher Ausgestaltung – über staatliche Institutionen eingezogen werden kann. Dies vermindert bei allen Beteiligten Verwaltungskosten. Richtig bleibt auch, dass die Kirchensteuer wie Spenden an gemeinnützige Organisationen steuermindernd wirkt.
Das ist gleich mehrfach falsch. Erstens zahlen die beiden großen Kirchen für das Einziehen der Kirchensteuer eine Kostenpauschale an den Staat. Diese Kostenpauschale würde gar nicht entstehen, wenn die Mitglieder ihre Beiträge freiwillig an die Kirchen überweisen würden. Zweitens entsteht bei jedem Unternehmen mit abhängig Beschäftigten ein bürokratischer Aufwand, den niemand ausgleicht.
Insgesamt wäre es volkswirtschaftlich günstiger, wenn die Kirchenmitglieder ihren Beitrag freiwillig an die Kirche entrichteten und dafür eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt bekämen.
Aber das Problem verbirgt sich wohl hinter dem Wort »Inkasso«. Ohne Staatsgewalt könnten die beiden großen Kirchen zum Beispiel diejenigen Bürger nicht mehr verfolgen lassen, die vor Jahrzehnten aus der Körperschaft Kirche austraten und es jetzt nicht mehr beweisen können. Diese Steuerpflichtigen werden vom Staat unbarmherzig zur Kasse gebeten. Wer also aus der Kirche austritt, sollte die Bescheinigung bis an sein Lebensende aufbewahren, wie die F.A.Z. Ende 2012 schrieb:
Sonst droht auch Menschen, die seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen, plötzlich eine Nachforderung des Finanzamts über Kirchensteuern für die vergangenen fünf Jahre. (…) Das Problem: Die Beweislast für den Austritt liegt bei demjenigen, der einst getauft worden ist. (Quelle: F.A.Z.)
In einer älteren Ausgabe der F.A.Z. ist übrigens ein interessantes Gespräch mit einem Finanzwissenschaftler zu finden, in dem es um das Pro und Contra zum staatlichen Einzug der Kirchensteuer geht. Und ganz am Ende meines Artikels: Der Hinweis auf einen Artikel zum feinen Unterschied zwischen einem Christen und einem Kirchensteuerpflichtigen.