Drei Artikel zum Meldegesetz

Am Ende der Woche möchte ich noch auf insgesamt drei Artikel zum Meldegesetz hinweisen. Der erste Artikel steht in der F.A.Z. und ist von der CCC-Aktivistin Constanze Kurz. Hier findet man weniger Fakten und dafür mehr Meinung als in den beiden anderen Artikeln. Constanze Kurz schreibt:

Dieses Entgegenkommen gegenüber Adresshändlern erhielt nicht zu Unrecht das Etikett Klientelpolitik. Die verantwortlichen Politiker dementierten zwar und betonten unisono, von einer Einflussnahme der Werbewirtschaft hin zum ungebremsten staatlich sanktionierten Datenleck könne keine Rede sein. Dem steht allerdings eine entlarvende Aussage der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Cornelia Rogall-Grothe, entgegen.

Diese angeblich entlarvende Aussage stammt von einer Konferenz der privaten europäischen Meldedatenauskunft Riser. Bereits im Mai hatte heise-online über diese Konferenz berichtet.

Man kann die Folien und Referate der Riser-Konferenz frei herunterladen. Wirklich geheim waren die Dokumente und die Forderungen der Experten also nie. Was hat Frau Rogall-Grothe in ihrer Ansprache gesagt?

Auch Verbände haben sich aktiv in die Diskussion des Bundesmeldegesetzes eingeschaltet. So wurden die Verbände der Inkassowirtschaft und der Scoringunternehmen in Bezug auf die Ausgestaltung der einfachen Melderegisterauskunft tätig. Sie wenden sich gegen die Einschränkungen für die Werbewirtschaft und den Adresshandel sowie gegen die Zweckbindung im gewerblichen Bereich. Auch die Widerspruchsmöglichkeit gegen Melderegisterauskünfte per Internet wird aus Sicht dieser Verbände kritisiert. Hier könnte es zu Änderungen kommen, allerdings müssen aus meiner Sicht die Grenzen, die die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2006 aufzeigt, beachtet werden.

Dieser Absatz scheint mir nicht ganz logisch: Die Verbände der Inkassowirtschaft und der Scoringunternehmen haben mit der Werbewirtschaft und dem Adresshandel eigentlich nichts zu tun. Sollte dort noch ein zweiter Satz über Werbewirtschaft und Adresshandel stehen?

Interessant sind in diesem Zusammenhang vielmehr die Folien zum Referat von Kay Uwe Berg (Geschäftsführer der Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen). Darin kommt nämlich zum Ausdruck, worum es dem Verband wirklich geht — darüber spricht aber in der Öffentlichkeit kaum jemand.

Es geht nicht um die massenweise Werbung in unseren Briefkästen, sondern um die Weiterverwendung von Daten, die zu konkreten Personen abgefragt werden. Gegen die Einzelabfrage von Daten zum Zweck des Inkassos ist [auf dem unten verlinkten Formular der sächsischen Datenschutzbehörde] kein Widerspruch möglich. Details zur Verwendung solcher Daten findet man in dem verlinkten Referat.


Noch ein Zitat vom Ende des F.A.Z.-Artikels:

Trotz des Vorwurfs, die Diskussion sei geradezu hysterisch, in jedem Falle aber übertrieben, ließen sich die betroffenen Datengeber nicht beirren: In einer Umfrage zeigten sich 99 Prozent der Bürger mit der Neuregelung im Melderecht nicht einverstanden. Sie gilt zwar trotz mehr als 75000 abgegebenen Stimmen nicht als repräsentativ, ist aber dennoch ein deutlicher Denkzettel für die Parlamentarier.

Es hat nichts mit der Anzahl der abgegebenen Stimmklicks zu tun, ob eine Umfrage repräsentativ ist. Solche Umfragen haben nicht mehr Aussagekraft als ein kurzer Shitstorm. Mit dem Instrument Online-Umfrage wird wohl niemand ernsthaft die Meinung der Bürger erforschen, weil jeder weiß, dass mit dem Klick allenfalls die Stimmung ausgedrückt werden kann.

Aus meiner Sicht ist mit diesem F.A.Z.-Artikel eine Chance auf mehr Aufklärung vergeben worden.


Die anderen beiden Artikel kommen aus Dresden: Frank informiert über die Anwendung des Meldegesetzes in Dresden. Er hat sich vom Pressesprecher der Stadt Dresden ausführliche Auskünfte geben lassen und ordnet sie gewohnt sachlich ein.

Im Blog dapema-online gibt es (nach einer kleinen Polemik) im zweiten Teil des Artikels den wertvollen Hinweis, dass sich der sächsische Bürger ganz einfach ein Widerspruchsformular beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten herunterladen kann. Diese Möglichkeit sollten viele Leute kennen und deshalb gibt es den Link hier auch:

Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten der Betroffenen nach dem sächsischen Melderecht mit Antrags- und Widerspruchsformular (PDF).

Ich wusste das bisher nicht. Ich dachte, der Widerspruch sei mit einem Behördengang nicht unter zwei Stunden verbunden.


16 Responses to Drei Artikel zum Meldegesetz

  1. Muriel sagt:

    Ich verstehe immer noch nicht, wie es dazu kommt, dass die Leute alle glauben, Datenschutz wäre so unglaublich wichtig.
    Man könnte ja beinahe auf wilde Verschwörungstheorien kommen. Aber erfahrungsgemäß ist schlichte Dummheit immer die plausiblere Erklärung.

    • stefanolix sagt:

      Hier verstehe ich beide Absätze nicht:

      Warum sollte ich mich als freier Bürger nicht für Datenschutz interessieren?

      Und wer stellt hier Verschwörungstheorien auf?

      • Muriel sagt:

        Ich bin manchmal ein bisschen kryptisch, weil ich einerseits gerne was sagen will, es andererseits aber nicht wichtig genug finde, um es richtig zu erklären. Das sollte ich mir wohl mal abgewöhnen.
        Noch mal verständlich: Jeder darf sich gerne für alles interessieren, da hab ich keine Aktien drin. Ich staune nur, welche hohe Bedeutung viele Menschen (nach meiner Wahrnehmung) der Frage beimessen, ob jemand irgendwo ihre Adresse nachschlagen kann, die es gleichzeitig für völlig in Ordnung halten, dass andere Leute ihnen vorschreiben, wann sie arbeiten dürfen, welche Betäubungsmittel sie nehmen dürfen, und wann sie ihr Telefon anfassen dürfen. Ich denke da beispielhaft an meine Mutter, der es plötzlich unglaublich wichtig war, dass die Fassade ihres Hauses bei Streetview nicht zu sehen ist, weil sie davon in der Zeitung gelesen hatte. Wichtig genug, dass sie sich selbst irgendwie drum gekümmert hätte, war es ihr dann zwar auch wieder nicht, aber um mich ein paar Mal tierisch damit zu nerven, hat es gereicht.
        Mir persönlich ist Datenschutz kein Anliegen. Ich sehe ein, dass das nicht jeder so halten muss. Aber ich denke auch, dass erstaunlich viele Leute dem ein völlig übertriebenes Gewicht beimessen. (Damit meine ich nicht unbedingt dich. Ich weiß ja fast gar nichts über dich.)
        Zweiter Absatz: Ich wollte damit sagen, dass man auf die Idee kommen könnte, dass gewisse Leute ein Interesse haben, das Thema Datenschutz in den Vordergrund zu stellen, um sich auf möglichst billige Art für Bürgerrechte einsetzen zu können, während sie gleichzeitig permanent dabei sind, andere gängeln und bevormunden zu wollen (*Räusper*dieGrünen*Hust*). Tatsächlich denke ich aber nicht, dass da wirklich ein Plan dahinter steht, sondern schreibe das bis auf Weiteres einfach nur den üblichen menschlichen Schwächen zu, oder sogar nur meiner eigenen verzerrten Wahrnehmung.
        Ich hoffe, das hat ein bisschen geholfen.

      • stefanolix sagt:

        Danke für die Denkanstöße. Es gibt in der Tat einen Datenschutz, der nur sehr oberflächlich ist: Das Theater um Googles Fassadenfotos, die Aufregung über (wenig) Werbung im Briefkasten. Da mag es persönliche Gewichtungsfaktoren geben, die wirklich jedem Menschen selbst überlassen sind.

        Aber es gibt einen Datenschutz, der mir wichtiger erscheint und deshalb habe ich das Referat des Vertreters der Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen verlinkt.

        Die Zweckbindung von Daten beim Inkasso und beim Scoring müsste nämlich wirklich öffentlich diskutiert werden und es müssen gesetzliche Regelungen auf den Prüfstand. Da geht’s nicht nur um ein paar Briefe und Prospekte oder um ein Fassadenfoto.


        Dass der oberflächliche Teil des Datenschutzes für einige Politiker ein Thema ist, über das sie sich leicht aufregen können und mit dem sie Punkte beim Wahlvolk machen wollen, ist mir bewusst. Das betrifft aber Politiker aller Parteien. Ich bin kein Politiker und muss diesen Wettbewerb um Aufmerksamkeit nicht mitmachen.

  2. Matti sagt:

    Geübte Zeitungsleser sollten den Unterschied zwischen einem Artikel und einer Kolumne kennen.

    • stefanolix sagt:

      Ja. Und? In beiden Fällen geht es um die Konzentration auf das Wesentliche. Die Lobbyarbeit auf der Konferenz bezog sich auf einen ganz anderen Sachverhalt.

      Frau Kurz stellt (wörtlich) die »Hofierung der Werbewirtschaft« in den Mittelpunkt. Die Werbewirtschaft will aber gar keine Daten von den Einwohnermeldeämtern haben, weil ihr diese Daten viel zu teuer sind. Die Werbewirtschaft holt sich ihre Daten aus Preisausschreiben oder aus anderen Quellen, wo der Nutzer Daten freiwillig hinterlässt und nicht widerspricht.

      Es gibt in der Tat noch einen ganz anderen Grund, der hier gar nicht zur Sprache kam: Jeder »Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren« erfordert personellen Aufwand. Die Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt müssen all diese Anträge abarbeiten. Das kann richtig ins Geld gehen.

  3. Michael sagt:

    Ein Blick über den Tellerrand :
    Man versuche, den Begriff „Einwohnermeldeamt“ in´s Amerikanische zu übersetzen bzw. ein solches dort zu lokalisieren.
    Gibt es da vielleicht eine Parallele zu den bei vielen Amis ungeliebten Kranken-Zwangsversicherung ?

    • stefanolix sagt:

      Das ist historisch anders gewachsen. Aber auch in den USA gibt es Behörden, die von allen Bürgern Daten speichern. Das geht in einem modernen Staatswesen überhaupt nicht anders.

  4. Michael sagt:

    Stefan : Das ist historisch anders gewachsen.

    Darauf kam es mir an.
    Im Meyer von 1890 und im Knauer von 1932 kommen die Worte Einwohner, Meldeamt, Meldestelle nicht vor. Meyer1890 nennt eine Meldepflicht im Steuerwesen, Knauer1932 eine Meldeliste beim sportlichen Wettkampf. Ich habe da so einen Verdacht : Sollten wir das Einwohnermeldeamt den Nazis verdanken? Man beachte auch die
    Haltung der Angelsachsen, Australier und Neuseeländer zum Meldewesen.

    Wobei ich mit PA und Meldeamt, so wie es hier erläutert wird, leben kann.

    • Frank sagt:

      Auch wenn das nicht wirklich die Aussage des letzten Kommentars ist (zumindest angedeutet wird es aber): Ich finde es falsch, Dinge zu kritisieren, nur weil sie dummerweise in der Nazizeit entstanden oder damals auch schon genutzt wurden. Deshalb ist ja die betreffende Sache an sich nicht auch gleich faschistisch ;-)

  5. Michael sagt:

    Was auch nicht faschistisch ist

    Frank:
    Ich finde es falsch, Dinge zu kritisieren, nur weil sie dummerweise in der Nazizeit entstanden oder damals auch schon genutzt wurden. Deshalb ist ja die betreffende Sache an sich nicht auch gleich faschistisch ;-)

    In diesem Falle deutscher Gründlichkeit diente das Meldeamt, wenn es wirklich in der Nazizeit entstand, wohl u.a. der Erfassung von Wehrpflichtigen und der Selektion von Juden.
    Ich möchte noch mal auf den liberalen Umgang der Angelsachsen mit der Sache hinweisen.
    Ansonst gehen wohl auch das Recht auf 14 Tage Urlaub und die Witwenrente auf die Nazis zurück, die waren halt nicht nur national, sondern auch sozialistisch.
    Ich kann das alles nicht beweisen, habe es irgendwo gelesen, ich meine bei Klemperer.
    I.Ü. wäre ich der Letzte, welcher die Nazis loben möchte.

    • Frank sagt:

      „I.Ü. wäre ich der Letzte, welcher die Nazis loben möchte.“

      So habe ich das ja auch gar nicht gemeint.

    • stefanolix sagt:

      @Michael: Ich habe die Formatierung des Zitats korrigiert. Ein Literaturhinweis zum Thema nationalsozialistische Sozialpolitik: »Hitlers Volksstaat« von Götz Aly (empfehlenswert in der Ausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, antiquarisch erhältlich via ZVAB).


      @Frank: Prinzipiell finde ich es wichtig, jede dieser Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen: Welche Ziele haben die Nazis damit verfolgt? Wer hat profitiert? Wer hat Nachteile erlitten?

      Beispiel Steuerfreiheit auf Nachtzuschläge: Ursprünglich wurde sie als Teil der Wirtschafts-, Rüstungs- und Sozialpolitik der Nazis eingeführt. Natürlich hat ein demokratischer Rechtsstaat mit einer sozialen Marktwirtschaft ganz andere Ziele. Wenn die Steuerfreiheit aber sinnvoll erscheint und ins Steuersystem passt, sollte man sie beibehalten.

  6. funkloch sagt:

    Vielleicht geht es ja bei der Novelle des Meldewesens auf ein Niveau, wie es in Sachsen schon seit den 90er Jahren besteht nur um einen einzigen ausgesuchten Fall: die Zuverfügungstellung der Daten für die neue Haushaltabgabe für den Rundfunkempfang. Der Status einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft klingt zumindest nicht nach einem Automatismus, dass jene über die, noch dazu föderal, akkumulierten Meldedaten verfügen dürfe. Und für die GEZ Nachfolgeorganisation wird es ein Leichtes, die Kosten, die den Werbeeintreibern zu hoch sind, auf die Haushalte umzulegen – ist ja für eine feine Sache.
    Problematisch – und das tangiert die Frage nach der von jmd hier unterstellten Datenschutzhysterie – ist der Umstand, dass Einreicher ehemals richtiger Meldedaten, unabhängig aus welcher Quelle diese jemals stammten, eine Aktualisierung verlangen können, gegen die ich auch nicht wirksam widersprechen kann. Meine persönlichen Assoziationen dazu sind AntiAntifa, Stalking, …
    Ein Gesetz sollte entsprechend nicht nur an den intendierten Zwecken gemessen werden, sondern auch daran, was es sonst noch so ermöglicht.

    • Stefan sagt:

      Ich kann mich (bei aller tausendmal berechtigten Kritik an den Maßnahmen und Methoden der GEZ) dieser Vermutung in Bezug auf die GEZ nicht anschließen. Es ist keine Lex GEZ und auch keine Gesetzesänderung zugunsten der GEZ.

      Begründung: Die GEZ bekommt seit Jahrzenten völlig unabhängig von allen Widerspruchsmöglichkeiten ihre Daten von den Einwohnermeldeämtern. Sie ist darin im Grunde solchen Unternehmen wie Schufa oder Creditreform gleichgestellt, die ja auch Auskünfte über den Bürger bekommen.

      Von dem Antrags- und Widerspruchsformular des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist die GEZ überhaupt nicht berührt. Die Änderung, die der mutmaßliche Lobbyist von der CDU/CSU im Gesetzgebungsprozess durchgesetzt hat, hat mit der GEZ nach meinem Dafürhalten nichts zu tun.

      Zu den Themen Extremismus und Stalking: Dabei geht es auch um einzelne legale, halblegale oder illegale Zugriffe auf bestehende Daten [Ergänzung: von Einzelpersonen, nicht von Personengruppen!]. Gegen illegale Zugriffe muss einfach die Datensicherheit gewährleistet werden, gegen legale und halblegale Zugriffe kann man sehr wenig unternehmen.

      Noch einmal: Die Einspruchsmöglichkeiten des Bürgers erstrecken sich nur auf wenige Felder (siehe Formular). Alle anderen Abfragen sind von der Gesetzesänderung m. W. gar nicht berührt. Sprich: Wenn sich jemand einen triftigen Grund ausdenkt, um Meldedaten abzufragen, wird er sie im Einzelfall auch bekommen. Die Widersprüche des Bürgers helfen nur gegen Massenabfragen zu Marketingzwecken oder gegen routinemäßige Abfragen der lokalen Presse oder gegen Abfragen von Adressbuchverlagen.

      • stefanolix sagt:

        Noch eine Anmerkung, weil mir das Thema auch keine Ruhe ließ.


        Eine große Zahl an Abfragen eines Auftraggebers kann auf zwei Arten zustandekommen: Durch viele Einzelabfragen oder durch eine Massenabfrage. Die GEZ oder die Schufa dürften zu den Interessenten gehören, die viele Einzelauskünfte einholen. Das Gegenstück dazu wäre ein Adressbuchverlag oder ein Adresshändler, der mit einem Mal die Einwohner eines ganzen Stadtteils abfragen könnte.

        Prinzipiell bekommt die GEZ vom Einwohnermeldeamt die Bestandsdaten und auch die Daten von Personen, die sich umgemeldet haben. Rechtsgrundlage aus dieser unabhängigen Quelle:

        Auch die Datenübermittlung durch die Meldebehörden ist rechtlich geregelt. Sie ergibt sich aus § 2 des Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur Verbesserung des Rundfunkgebühreneinzuges.


        Fazit: Die Rechtslage der Meldedatenabfrage durch die GEZ wird durch die Änderungen des Meldegesetzes vom Sommer 2012 aus meiner Sicht wirklich nicht berührt.


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