Leistungsverhinderungsrecht

Zwei Blogger schreiben über den letzten Entwurf für ein neues »Leistungsschutzrecht«: Thomas Knüwer sieht das Ende des Technikzeitalters in Deutschland gekommen und Frank fragt sich, ob die Verlage noch alle Tassen im Schrank haben. Angesichts des Entwurfs verwundert das nicht: Kaugummi-Paragraphen haben noch nie Rechtssicherheit gebracht.

Ich sehe in dem Entwurf vor allem ein Leistungsverhinderungsrecht für eine spezielle Leistung: Das Verknüpfen von Politik, Medien und Kommentaren. Es wäre dabei besonders schade um rivva.de — eine Website, die Trends im Netz erkennen und anzeigen will. Keine perfekte Website: An einigen (wenigen) Tagen wird sie mit SEO-Spam geradezu geflutet. Aber oft eine interessante Hilfe, wenn man die Reaktionen auf gesellschaftliche und politische Themen zurückverfolgen will.

Vermutlich wird Google nicht die Verweise auf alle deutschen Zeitungen und Zeitschriften aus seinen Datenbanken entfernen. Auf irgendeine Weise werden sich Google und die Zeitungsverleger einigen müssen, weil sie wechselseitig voneinander abhängig sind.

Aber ich sehe die Gefahr, dass Angebote wie rivva.de verschwinden könnten. Denn sie müssen notwendigerweise anzeigen, über welche Themen gerade geschrieben, gebloggt, getwittert und diskutiert wird. Und sie haben eben nicht die wirtschaftliche Macht von Google.

Parlamentarier sagen: Kein Gesetz kommt so aus dem Bundestag heraus, wie es hineingegangen ist. In diesem Fall wäre es gut, wenn der Bundestag sich durch kompetente Experten davon überzeugen ließe, das Gesetz nicht in dieser Form zu beschließen. Die Zeitungsverlage sollen sich selbst darum kümmern, wie sie ihre Leistungen am besten verkaufen.


2 Responses to Leistungsverhinderungsrecht

  1. Frank sagt:

    Ich denke, dass heute nicht nur zwei Blogger darüber schreiben werden ;-)

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